Die WBK-S hat die BFI-Botschaft 2017-2020 zu Ende beraten. Für die Berufsbildung (100 Millionen), für die Hochschulen (95 Millionen), für den ETH-Bereich (160 Millionen) sowie für Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung (40 Millionen) will die Kommission für die kommende BFI-Periode zusätzliche Gelder vorsehen. Die Kommission beantragt damit ihrem Rat, die BFI-Mittel insgesamt um 395 Millionen auf insgesamt 26 387,5 Millionen zu erhöhen.

​Die Kommission für die Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates hat das Geschäft 16.025 n Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2017-2020 zu Ende beraten, nachdem sie sich bereits im Juni über die ersten Vorlagen gebeugt hatte (siehe Medienmitteilung vom 21. Juni 2016).

Die Kommission führte einleitend eine allgemeine finanzpolitische Debatte und nahm dabei Kenntnis von den vorgängig geführten Vorberatungen der Finanzkommission. Die FK beantragt der WBK-S, weder in der BFI-Botschaft, noch im Stabilisierungsprogramm 2017-2019 von der bundesrätlichen Version abzuweichen. Demnach empfiehlt die FK, dem BFI-Bereich 25 992,5 Millionen für die kommenden 4 Jahre zuzusprechen, gleichzeitig aber im Rahmen des Stabilisierungsprogramms Sparmassnahmen im Umfang von 485,3 Millionen vorzunehmen.

Umstritten waren insbesondere die Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes (Vorlage 11) sowie die Finanzierung der Berufsbildung. Intensiv befasst hat sich die Kommission mit der Frage, ob der Bund nicht nur Beiträge leisten soll an Absolventinnen und Absolventen (gemäss Antrag des Bundesrates) von Kursen, die auf eidgenössische Berufsbildungen oder eidgenössische höhere Fachprüfungen vorbereiten, sondern bereits an deren Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Letztlich beantragt die Kommission, dem Nationalrat zu folgen und bei der bundesrätlichen Version zu bleiben. Hingegen hat die Kommission mit 6 zu 4 Stimmen beschlossen, die Beiträge mindestens einmal jährlich ausbezahlen zu lassen. Eine Minderheit möchte die Verpflichtung zur jährlichen Ausbezahlung nicht ins Gesetz schreiben.

Was die Finanzierung der Berufsbildung (Vorlage 1) angeht, so beantragt die Kommission mit 6 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung, den Zahlungsrahmen für die Finanzierung der Berufsbildung um 100 Millionen zu erhöhen. Die Kommission möchte damit verhindern, dass die in den kommenden Jahren anstehenden Ausgaben im Berufsbildungsbereich auf die Kantone abgewälzt werden. Eine Minderheit möchte die Finanzierung um 286 Millionen erhöhen.

Weitere Erhöhungen in folgenden Bereichen standen ebenfalls zur Debatte: Den Hochschulen sollen – nicht zuletzt mit Blick auf den wissenschaftlichen Nachwuchs – zusätzliche 95 Millionen an Grundbeiträgen (Vorlage 5) zur Verfügung gestellt werden (zwei diesbezügliche Anträge wurden jeweils mit 11 zu 1 Stimme bei 1 Enthaltung angenommen), für den ETH-Bereich (Vorlage 4) sollen gegenüber der bundesrätlichen Vorlage 160 zusätzliche Millionen gesprochen werden (Antrag wurde mit 9 zu 2 Stimmen angenommen), dem Weiterbildungsbereich (Vorlage 2) sollen zusätzliche 8 Millionen zur Verfügung gestellt werden (Antrag wurde mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt), die Beiträge an die Kantone für Stipendien und Studiendarlehen (Vorlage 3) sollen um 58,1 Millionen erhöht werden (Antrag wurde mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt), und letztlich sollen Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung (Vorlage 9) mit zusätzlichen 40 Millionen unterstützt werden (Antrag wurde mit 11 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen).

In den übrigen Finanzierungsbeschlüssen beantragt die Kommission ihrem Rat, den Beschlüssen des Nationalrates zu folgen. Das Geschäft kommt in der Herbstsession in den Rat.

Bundesgesetz über die Gesundheitsberufe (15.077): Ja zur Förderung der Interprofessionalität

Die WBK-S beauftragte an ihrer Sitzung vom 20. Juni 2016 das EDI und das WBF, ihr darzulegen, warum für die Umsetzung des Förderprogramms «Interprofessionalität im Gesundheitswesen» neue Rechtsgrundlagen erforderlich sind und das geltende Recht dafür nicht ausreicht.

Nach einer Aussprache mit Bundesrat Alain Berset, Vorsteher des EDI, hat die Kommission einstimmig beschlossen, dieses Programm, für das in den kommenden vier Jahren maximal 8 Millionen Franken eingesetzt werden sollen, zu unterstützen. Die Kommission hält fest, dass die Bereitstellung dieser Mittel keine budgetären Auswirkungen haben darf.

Die Kommission hat am 25. August 2016 unter dem Vorsitz von Ständerätin Brigitte Häberli-Koller (CVP, TG) und teilweise im Beisein von Bundesrat Alain Berset in Bern getagt.