​​Allgemeine Regeln

 

​Frage​Antwort
​​Wann wird, nach einem Rücktritt eines Bundesratsmitglied, der Sitz wieder besetzt?​Die Besetzung von Vakanzen erfolgt in der Regel in der Session nach Erhalt des Rücktrittsschreibens oder nach dem unvorhergesehenen Ausscheiden eines Bundesratsmitglieds (Art. 133 Abs. 1 ParlG).
​Wann tritt das neu gewählte Bundesratsmitglied das Amt an?​Das neu gewählte Mitglied tritt sein Amt spätestens zwei Monate nach der Wahl an (Art. 133 Abs. 2 ParlG).

 

Gesamterneuerungswahlen

 

​Frage​Antwort
​Wann finden die Gesamterneuerungswahlen des Bundesrats statt?​Nach jeder Gesamterneuerung des Nationalrates werden die Mitglieder des Bundesrates für vier Jahre gewählt. (Art.145 und 175 BV). Die Gesamterneuerung des Bundesrates erfolgt jeweils in der Wintersession nach den Nationalratswahlen. Eine Verschiebung der Wahl in eine andere Session ist ausgeschlossen. Usanzgemäss findet die Wahl immer am Mittwoch der zweiten Sessionswoche statt.

 

Bundeskanzlerinnen- oder Bundeskanzlerwahl

 

​Frage​Antwort
​Wie werden Bundeskanzlerin oder Bundeskanzler gewählt?​Für die Wahl als Bundeskanzlerin oder als Bundeskanzler gelten die gleichen Regeln wie für die Wahl in den Bundesrat (Art. 139 ParlG).
​Wann findet die Wahl für die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler statt?​Die Wahl für das Kanzleramt (Gesamterneuerung und Vakanz) erfolgt nach den Wahlen in den Bundesrat.

 

Bundespräsidentenwahl

 

​Frage​Antwort
​Wie läuft die Bundespräsidentenwahl ab?​Die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident und die Vizepräsidentin oder der Vizepräsident werden aus dessen Mitgliedern einzeln und nacheinander für ein Jahr gewählt (Art. 134 ParlG).
Die Wiederwahl für das folgende Jahr ist ausgeschlossen (Art 176 BV).