Ohne Gegenstimme hat der Ständerat am Mittwoch die Vorlage zum Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG) an die Landesregierung zurückgestellt. Der Nationalrat hatte dieser Forderung Anfang März mit 157 zu 29 Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt. Somit ist der Entscheid definitiv.
Der Bundesrat muss nun prüfen, wie künstliche Intelligenz (KI) die Funktionsweise von Plattformen und Suchmaschinen verändert und welche Folgen dies für die Vorlage hat. Den Auftrag, journalistische und andere urheberrechtlich geschützte Inhalte vor missbräuchlicher Nutzung durch KI-Anbieter zu schützen, hat der Bundesrat bereits. Das Parlament überwies ihm dazu bereits eine Motion von FDP-Ständerätin Petra Gössi (SZ).
Verzögerung von etwa zwei Jahren
Heute ist die Nutzung von sogenannten Snippets und Thumbnails, also Ausschnitten aus mit journalistischen Leistungen erzeugten Texten oder Bildern, nicht durch das Urheberrecht geschützt. Entsprechend bezahlen die Onlinedienste den Medienunternehmen bisher keine Vergütungen für das Nutzen dieser Leistungen.
Auch bei KI-Anwendungen, die journalistische Leistungen zweckentfremdeten, gebe es Schutzbedarf, lautete der Tenor im Parlament. Die vom Verlegerverband aufgeworfene Frage sei deshalb berechtigt. Es stelle sich die Frage, wie die Leistungen von Journalistinnen und Journalisten fair abgegolten werden könnten, wenn mit ihnen KI trainiert oder von ihr weiterverwendet werde.
Justizminister Beat Jans war einverstanden mit der Rückweisung an den Bundesrat. "In der Tat ist es so, dass seit der Ausarbeitung des vorliegenden Leistungsschutzrechts die technische Entwicklung wieder rasant fortgeschritten ist." Auch Suchmaschinen würden heute mit generativer KI betrieben.
Die Arbeiten zur Umsetzung der Motion Gössi wurden laut Jans vom Institut für geistiges Eigentum (IGE) bereits an die Hand genommen. Mit Blick auf das Leistungsschutzrecht für die Medienunternehmen als solches führe die Vereinigung der beiden Anliegen zu einer Verzögerung von etwa zwei Jahren.