Nach einer recht angeregten Diskussion beschloss der Ständerat am Dienstag mit 33 zu 11 Stimmen bei einer Enthaltung, nicht auf den von der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) erarbeiteten Änderungsentwurf einzutreten. Damit geht das Geschäft zurück in den Nationalrat.
Der Vorschlag zielt darauf ab, die Spitalnotaufnahmen zu entlasten und die steigenden Kosten im Gesundheitssystem zu dämpfen. Der Ständerats liess sich aber von der Aussage überzeugen, der Vorschlag sei wirkungslos oder sogar kontraproduktiv.
Zu diesem Schluss war die vorberatende Gesundheitskommission des Ständerats (SGK-S) gekommen, nachdem sie Leistungserbringer und Krankenversicherer angehört hatte. Einstimmig beantragte sie Nichteintreten auf die Vorlage. Im Ständerat hiess es am Dienstag, die Leistungserbringer hätten sich einhellig gegen die Gebühr ausgesprochen.
Notfall: in Randregionen essenziell
Mit dem Entwurf solle ein finanzieller Anreiz für Patientinnen und Patienten geschaffen werden, sich bei gesundheitlichen Problemen an andere medizinische Einrichtungen zu wenden als gleich in den Notfall zu gehen. Das schrieb die SGK-S.
Dies würde jedoch voraussetzen, so die Kommission, dass die nötigen Angebote überhaupt verfügbar seien. In Randregionen sowie ausserhalb der üblichen Öffnungszeiten und an Wochenende seien die Notaufnahmen der Spitäler bei Notfällen oft die einzigen Anlaufstellen.
Zudem würde die vorgeschlagene Lösung für zahlreiche Akteure des Gesundheitssystems einen administrativen Mehraufwand für sich bringen, sagte Kommissionssprecher Hannes Germann (SVP/SH) im Rat. Die Kommission sei der Ansicht, dass alternative Lösungen vorzuziehen sei, etwa eine verbesserte Triage der Patienten.
Der Kanton Bern mache es mit dem Projekt "notfallfinder.ch" vor, wie man es machen könne.
Jakob Stark (SVP/SH) hingegen beantragte Eintreten. Nach wie vor sei der Anteil Bagatellfälle von 20 Prozent an der Totalzahl von Interventionen in den Notfallstationen zu hoch. Es gehe darum, die Selbstverantwortung zu stärken und etwas für die Entlastung des Gesundheitssystems zu tun. "Nutzen wir diese Gelegenheit!"
Auch der Bundesrat bekämpfte die Vorlage. Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider sagte, der Vorschlag könnte dazu führen, dass gewisse Leistungen doppelt geprüft würden. Zusätzliche Kosten drohten. Im März dieses Jahres stimmte der Nationalrat dem Gesetzesentwurf nur knapp mit 96 zu 91 Stimmen bei drei Enthaltungen zu.
Zahlreiche Ausnahmen vorgesehen
Die Debatte wurde im Jahr 2017 durch eine parlamentarische Initiative von alt Nationalrat Thomas Weibel (GLP/ZH) angestossen. Er forderte damals eine Gebühr auf Bagatellfälle in der Spitalnotfallaufnahme.
In der Vorbereitung des Geschäfts für die Beratung im Plenum wurde eine Gebühr einzig für Bagatellfälle fallengelassen. Es hätte definiert werden müssen, was eine "Bagatelle" sei, hiess es in der Ratsdebatte. Dies habe nicht geklärt werden können.
Der Gesetzesentwurf sieht nun einen Zuschlag auf den Selbstbehalt von höchstens 50 Franken für jede Konsultation der Notaufnahme im Spital, sofern der Wohnkanton einen solchen Zuschlag vorsieht.
Der Zuschlag darf nicht erhoben werden von Kindern und Schwangeren sowie von Personen, die von einem Arzt, einem Zentrum für Telemedizin oder einer Apothekerin oder über eine kantonale Notfallnummer schriftlich in die Notaufnahme überwiesen werden.
Dasselbe gilt für Personen, welche von einem Transport- oder Rettungsunternehmen eingeliefert werden.