(sda) Menschen mit Behinderung sollen in ihrem Alltag künftig weniger oft auf Hürden stossen. Der Nationalrat hat am Mittwoch mit den Beratungen zur Inklusionsinitiative und zum Inklusionsgesetz begonnen. Die Liste der Änderungsanträge ist lang.

Das Inklusionsgesetz ist der indirekte Gegenvorschlag zu der von Behindertenorganisationen eingereichten Inklusionsinitiative. Diese verlangt, die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen und über alle Gesetzesebenen hinweg zu stärken. Im Gesetz will der Bundesrat diese Anliegen aufnehmen.

Zahlreiche Anpassungswünsche

Den vom Bundesrat nach Kritik angepassten Gegenvorschlag hatte die Mehrheit der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-N) zusätzlich ergänzt, im Sinne der Linken sowie der Initiantinnen und Initianten. Sowohl die Bürgerlichen als auch die Linke haben zahlreiche Anpassungswünsche. Über 30 Minderheitsanträge liegen vor.

Konkret will die Wissenschafts-, Bildungs- und Kulturkommission (WBK-N) des Nationalrats für Menschen mit Behinderung den Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtern und so deren wirtschaftliche Eigenständigkeit stärken. Zudem sollen Ausbildungsmöglichkeiten gezielt gefördert und Instrumente wie Job-Coaching gestärkt werden.

Weiter will die Mehrheit die Zahl der Assistenzstunden für Menschen mit Unterstützungsbedarf im ersten Arbeitsmarkt auf neunzig pro Monat erhöhen. Ebenso will sie Assistenzleistungen Dritter stärken.

Platz in der Gesellschaft finden

Menschen mit Behinderungen soll zudem ein besserer Zugang zu sportlichen und kulturellen Aktivitäten ermöglicht werden. Weitere Änderungen betreffen den Bereich Wohnen: Die Wahlfreiheit der Unterkunft soll verbessert und die Barrierefreiheit von Mehrfamilienhäusern gefördert werden.

Die Initiative selbst wollen Bürgerliche mehrheitlich ablehnen. SP und Grüne wollen sie unterstützen. Der indirekte Gegenvorschlag bringe zwar Verbesserungen, erfülle aber den Auftrag der Initiative nicht, für rechtliche und tatsächliche Gleichstellung in allen Lebensbereichen zu sorgen, sagte Islam Alijai (SP/ZH).

Wer nur in einem Heim die nötige Unterstützung erhalte, könne seine Wohnform nicht frei wählen, sagte Alijai. Er forderte Voraussetzungen dafür, dass mehr Menschen ihren Platz in der Gesellschaft finden können.

Rechte haben und ausüben

Der Gegenvorschlag bringe zwar viele Fortschritte, sagte Katharina Prelicz-Huber (Grüne/ZH). Mit den Minderheitsanträgen von Rot-Grün kämen die Bestimmungen im Inklusionsgesetz der Initiative näher. Diese sei jedoch klarer und verbindlicher als die Gesetzesvorlage.

Menschen mit Behinderung müssten Rechte nicht nur haben, sondern auch ausüben können, sagte Laurence Fehlmann Rielle (SP/GE). Für Gabriela Suter (SP/AG) genügt es nicht, Informationen bereitzustellen, etwa am Bahnhof zu einem ausfallenden Zug. Diese Information müsse eine Person mit Sehbehinderung erreichen.

Mit der in der Uno-Behindertenrechtskonvention verankerten Wahlfreiheit gehe es nur mühsam voran, stellte Jean Tschopp (SP/VD) fest. Der Gegenvorschlag stelle namhafte Verbesserungen dar, sagte Marie-France Roth Pasquier (Mitte/FR). Die WBK-N habe zentrale Alltagserleichterungen in die Gesetzesvorlage eingebaut.

"Wunschzettel mit Kostenfolgen"

Die Fdp will Korrekturen im Gesetzesentwurf. "Er präsentiert sich als Wunschzettel mit massiven Kostenfolgen", kritisierte Regine Sauter (FDP/ZH). Besonders störend sei, dass die Mehrheit nicht Hand bieten wolle für ein schlüssiges Konzept zur Arbeitsintegration. Für Arbeitgeber müssten die Bedingungen stimmen.

Hans Jörg Rüegsegger (SVP/BE) forderte namens der SVP mit einem Rückweisungsantrag eine schlankere Vorlage. Mit der Erweiterung des bundesrätlichen Vorschlags durch die Kommission würden private Arbeitgeber mit zusätzlichen Regelungen und Ansprüchen belastet, kritisierte er. Und das ohne Vernehmlassung.

Der Gegenvorschlag enthalte für praktisch jeden Lebensbereich neue Aufgaben, sagte Katja Stettler-Riem (SVP/BE). "Muss der Bund tatsächlich festlegen, wie Inklusion in all diesen Bereichen zu fördern ist?" Jede neue Aufgabe brauche Verwaltung und für jede neue Leistung werde Geld benötigt, sagte Stettler-Riem.

"Behinderung kann jeden und jede treffen", sagte Philipp Kutter (Mitte/ZH), selbst Rollstuhlfahrer. Fehlende Assistenz führe etwa dazu, dass Betroffene und Angehörige weniger arbeiten könnten. Auch das koste. Und im öffentlichen Verkehr sei das Ziel der Barrierefreiheit verfehlt worden. An gewissen Orten brauche es Vorschriften, damit es ein kleines Stück vorwärtsgehe.

Entscheide fällte der Nationalrat aus Zeitgründen noch nicht. Er wird die Debatte am kommenden Montagnachmittag fortsetzen.