Die von Behindertenorganisationen eingereichte Inklusionsinitiative verlangt, die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen zu stärken und ihnen gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Namentlich sollen sie das Recht haben, Wohnform und Wohnort selbst zu wählen, dank der nötigen Unterstützung.
Der Bundesrat will Anliegen der Initiantinnen und Initianten im Inklusionsgesetz aufnehmen. Den nach Kritik angepassten Gegenvorschlag hatte die Mehrheit der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-N) zusätzlich ergänzt, im Sinne der Linken sowie der Initiantinnen und Initianten.
Sowohl die Bürgerlichen als auch die Linke brachten zahlreiche Anpassungswünsche in die Debatte ein - der Rat hatte über rund dreissig Minderheitsanträge zu befinden.