Mit 34 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat die kleine Kammer auf Antrag ihrer Staatspolitischen Kommission (SPK-S) am Donnerstag ein Nein zur Volksinitiative "Für ein modernes Bürgerrecht (Demokratie-Initiative)" beschlossen. Nur SP und Grüne unterstützen die Initiative.
Der Nationalrat hatte das Volksbegehren Ende April mit einer Zweidrittelsmehrheit abgelehnt. Damit ist die Nein-Empfehlung von Bundesrat und Parlament zur Initiative beschlossene Sache. Die Schlussabstimmungen vom Freitag kommender Woche dürften eine Formsache sein.
Initiative fordert Paradigmenwechsel
Die Demokratie-Initiative der zivilgesellschaftlichen Allianz "Aktion Vierviertel" will, dass der Bund für die Gesetzgebung zur Einbürgerung zuständig wird. Die Kantone sollen die Verfahren weiterhin durchführen, aber keine Kriterien mehr festlegen können.
Bereits nach fünf Jahren rechtmässigen Aufenthalts in der Schweiz soll es einen Anspruch auf eine Einbürgerung geben. Die drei weiteren Voraussetzungen dafür wären Grundkenntnisse einer Landessprache, keine Gefährdung der Sicherheit und keine schwerwiegende Straffälligkeit.
Heute kann sich einbürgern lassen, wer seit mindestens zehn Jahren in der Schweiz wohnt und eine Niederlassungsbewilligung C hat. Die kantonalen Gesetzgebungen sehen zusätzlich einen Mindestaufenthalt zwischen zwei und fünf Jahren in der Gemeinde und im Kanton vor. Die Kantone können noch weitere Vorgaben erlassen.
"Integration findet in Gemeinden statt"
Der Spk-S geht die Initiative zu weit, wie Kommissionssprecherin Marianne Binder-Keller (Mitte/AG) sagte. "Die deutliche Verkürzung der Mindestaufenthaltsdauer sowie der Verzicht auf kantonale und kommunale Mindestaufenthaltsfristen würden dazu führen, dass sich auch Personen einbürgern lassen könnten, deren Aufenthalt in der Schweiz noch wenig gefestigt ist."
Zudem seien die Zuständigkeiten von Bund, Kantonen und Gemeinden im Bereich der Einbürgerung klar geregelt und hätten sich bewährt. Eine Kompetenzverschiebung der Staatsebenen sei abzulehnen. Eine deutliche Mehrheit des Rates folgte dieser Argumentation.
Es sei nicht angebracht, die Zuständigkeiten bei der Einbürgerung zu ändern, sagte Pirmin Schwander (SVP/SZ). "Die Integration findet in den Gemeinden statt." Deshalb solle auch weiterhin dort über Anträge entschieden werden.
Der Bundesrat lehnt die Initiative ebenfalls ab. Er wolle an der Kompetenzaufteilung von Bund, Kantonen und Gemeinden und den Einbürgerungskriterien festhalten, sagte Justizminister Beat Jans. Der Bundesrat fordere die Kantone aber auf, für mehr Harmonisierung zu sorgen.
SP, Grüne und GLP kritisieren heutiges System
Anträge für direkte Gegenentwürfe scheiterten im Ständerat wie auch schon im Nationalrat deutlich. Tiana Angelina Moser (GLP/ZH) plädierte erfolglos für eine erleichterte Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern der zweiten Generation - heute ist das nur für die dritte Generation möglich.
Zur Diskussion stand auch die erleichterte Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern, die sich vor dem 16. Lebensjahr mindestens fünf Jahre in der Schweiz aufgehalten haben. Mathias Zopfi (Grüne/GL) bezeichnete das heutige System als "unnötig und zu streng". Die Schweiz sei ein Einwanderungsland. Eine gewisse Liberalisierung sei erstrebenswert.
Pierre-Yves Maillard (SP/VD) kritisierte, dass ein Viertel der Bevölkerung heute nicht mitbestimmen könne. Das heutige System sei teuer und mit Willkür und Schikanen behaftet und schrecke davon ab, ein Einbürgerungsgesuch zu stellen. Er schlug vor, dass ausländischen Personen, die sich seit insgesamt 25 Jahren rechtmässig in der Schweiz aufhalten, das Bürgerrecht erteilt werden soll.
Mit 28 zu 17 Stimmen lehnte es der Ständerat aber ab, über alternative Verfassungsbestimmungen diskutieren. Die Initiative kommt deshalb ohne Gegenvorschlag zur Abstimmung.