(sda) Der Nationalrat lässt dem Bundesrat bei der Information vor Volksabstimmungen weitgehend freie Hand. Er hat Forderungen nach Einschränkungen grösstenteils abgewiesen. Allerdings verlangt er verbindliche Regeln, um die Ausgewogenheit der Information zu garantieren.

Der Nationalrat hiess am Donnerstag den ersten von vier Punkten einer Motion seiner Staatspolitischen Kommission (SPK-N) knapp mit 99 zu 97 Stimmen bei einer Enthaltung gut. Demnach soll der Bundesrat Massnahmen ergreifen, welche die Sachlichkeit, Ausgewogenheit und Verhältnismässigkeit der Information und Kommunikation des Bundes verbindlich regeln und durchsetzbar machen. Als Nächstes muss sich der Ständerat mit der Sache befassen.

Abgelehnt wurden dagegen konkrete Einschränkungen der Behördenkommunikation. Nur die SVP und einzelne Mitglieder der Fraktionen von FDP und Mitte stimmten dafür. Der Motionstext wollte politische Kampagnen und Einflussnahme durch die zentrale und dezentrale Verwaltung des Bundes strikt auf sachliche Informationen beschränken.

Die Motion sah im Weiteren ein ausdrückliches Verbot von Kampagnenauftritten mit Interessengruppen und ein Verbot der Mobilisierung durch Bundespersonal vor. Die im Merkblatt "Grundprinzipien der Information vor Abstimmungen" festgelegten Prinzipien sollten auf Verordnungs- oder Gesetzesstufe verankert werden. Diese Forderungen sind vom Tisch.

"Nicht einfach ein weiterer Akteur"

"Der Bundesrat ist nicht einfach ein weiterer Akteur im politischen Wettbewerb", sagte Benjamin Fischer (SVP/ZH) namens der SPK-N. Die Aussagen der Landesregierung genössen besondere Legitimität. Zudem verfüge sie über die Mittel der Bundesverwaltung.

Eine starke Kommissionsminderheit aus den Reihen von SP, Grünen und FDP beantragte die Ablehnung des Vorstosses.

Jean Tschopp (SP/VD) warnte vor Umsetzungsproblemen und bürokratischem Aufwand: "Wenn jedes Wort abgewogen werden muss, werden wir am Ende zu langweiligen Debatten gelangen." Man solle die Meinungsäusserungsfreiheit nicht über Gebühr einschränken.

Auch der Bundesrat wandte sich gegen die Motion. Er warnte vor einer stärkeren Verrechtlichung der direktdemokratischen Prozesse. Politische Debatten drohten vermehrt durch juristische Auseinandersetzungen überlagert zu werden.

Schon heute stünden Bundesrat und Verwaltung vor Volksabstimmungen unter starker Beobachtung, argumentierte die Landesregierung weiter. Die öffentliche Kontrolle mittels medialer Kritik und Beschwerden sei wirksam und ausreichend.

Meiste Beschwerden scheitern

Kampagnentätigkeiten seien der Bundesverwaltung schon heute verboten, sagte Bundeskanzler Viktor Rossi im Rat.

Seit Jahren sind die Information und Kommunikation des Bundes im Vorfeld von Volksabstimmungen ein Thema. Regelmässig gibt es Abstimmungsbeschwerden, die jedoch in den allermeisten Fällen gerichtlich abgewiesen werden. Eine Wiederholung der Abstimmung - wegen falscher Angaben - verlangte das Bundesgericht bisher nur bei der Initiative gegen die Steuer-Heiratsstrafe der damaligen CVP.

Die Spk-S hat zum Thema auch eine parlamentarische Initiative eingereicht. Sie möchte den Bundesrat verpflichten, ein Parlamentsorgan zum Entwurf des Abstimmungsbüchleins zu konsultieren. Dazu muss nun zunächst die zuständige Kommission des Ständerats Stellung nehmen. Erklärt sie sich einverstanden, kann die SPK-S einen Gesetzesentwurf erarbeiten.