Die Kontrolle von staatlichen Beihilfen soll Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt vermeiden. In den Bereichen Landverkehr und Strom werden der Bund, die Kantone und die Gemeinden jede neue staatliche Beihilfe dieser Behörde melden müssen, sobald diese einen bestimmten Schwellenwert überschreitet und nicht Gegenstand einer Ausnahmeregelung ist.
In Bern rufen diese Bestimmungen Vorbehalte hervor, da sie den Föderalismus und insbesondere die Souveränität der Kantone und Gemeinden berührten. Aufgrund der bestehenden Abkommen überwacht im Bereich des Luftverkehrs bereits heute die Wettbewerbskommission (Weko) staatliche Beihilfen.
Kommission ausserhalb der Weko
Für Diskussionen im Ständerat sorgte vor allem die organisatorische Ausgestaltung der neuen Überwachungsbehörde. Schliesslich setzte sich das Konzept der vorberatenden Wirtschaftskommission (WAK-S) durch.
Demnach soll eine Beihilfekommission geschaffen werden, welche sich ein Sekretariat mit der Weko teilt, deren Mitglieder allerdings nicht Teil der Weko sind und vom Bundesrat separat gewählt werden. Der Bundesrat sah eine Beihilfekammer innerhalb der Weko vor.
Darüber hinaus beschloss der Ständerat eine Begrenzung der Gebühren für die Beratungstätigkeit sowie eine Stärkung der Rechte der Parteien in Verfahren vor der Überwachungsbehörde. Die kleine Kammer setzt dabei auf einen allgemeinen Anspruch auf rechtliches Gehör im Rahmen der vertieften Prüfung.
Zudem sprach sie sich dafür aus, den Vorbehalt zugunsten längerer kantonaler Verjährungsfristen bei der Rückforderung unzulässiger Beihilfen beizubehalten. Der Ständerat folgte in diesem Punkt dem Bundesrat.
Die Diskussionen zum EU-Paket werden am Dienstagvormittag fortgesetzt.