Den Beschlüssen der grossen Kammer schloss er sich am Dienstag oppositionslos an. Damit gilt der Sondersatz von 3,8 Prozent nur bis 2031 statt wie ursprünglich vom Ständerat gewünscht bis 2035. Die Vorlage ist bereit für die Schlussabstimmungen.
Ohne die Verlängerung hätte die Beherbergungsbranche ab Ende 2027 für ihre Leistungen den normalen Mehrwertsteuersatz von derzeit 8,1 Prozent entrichten müssen. Das hätte der Nationalrat zunächst auch so gewollt, dann aber eine Verlängerung um lediglich vier Jahre beschlossen.