Das Geschäft ist damit definitiv erledigt.
Die Vorlage forderte, dass bei einem schweren Erdbeben der Bund Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer dazu hätte verpflichten können, 0,5 Prozent des Versicherungswertes ihres Gebäudes zu bezahlen, um den Wiederaufbau zu finanzieren. Der staatliche Mechanismus wäre bei Erdbeben zum Tragen gekommen, die in diesem Ausmass statistisch alle hundert Jahre oder seltener zu erwarten gewesen wären.
Dies entspreche Modellrechnungen zufolge einer Schadenssumme von rund 6,3 Milliarden Franken. Schäden unterhalb dieser Schwelle hätten weiterhin einer privaten Versicherungsabdeckung bedürft.