(sda) Während bis zu 48 Stunden - also zwei volle Tage - sollen Personen in der Schweiz von der Polizei vorläufig festgehalten werden können. Das Parlament will mit dieser Verlängerung die Strafverfolgung nach Kundgebungen mit Gewaltvorfällen erleichtern.

Der Nationalrat überwies am Mittwoch mit 113 zu 68 Stimmen eine entsprechende Motion der Schwyzer FDP-Ständerätin Petra Gössi an den Bundesrat.

48 statt 24 Stunden

Heute können Festgenommene bis zu 24 Stunden lang in Gewahrsam der Polizei behalten werden. Danach müssen sie entweder auf freien Fuss gesetzt werden oder, bei Gründen für Untersuchungshaft, der Staatsanwaltschaft zugeführt werden. Innerhalb von 48 Stunden muss ein Zwangsmassnahmengericht über Untersuchungshaft entscheiden.

Eine Verlängerung auf 48 Stunden gebe Ermittlungsbehörden die nötige Zeit, um Verdunkelungshandlungen zu verhindern und Beweise geordnet zu sichern, hatte Motionärin Petra Gössi (FDP/SZ) im Ständerat argumentiert. Eingereicht hatte sie die Motion nach der im Oktober 2025 eskalierten Pro-Palästina-Kundgebung in Bern.

Die Mehrheit der Rechtskommission des Nationalrates unterstützte das Anliegen. Ein Ja zur Motion nannte sie "ein starkes politisches Zeichen für eine entschlossenere und wirksamere Reaktion der Behörden auf unmittelbare Bedrohungen".

Christian Dandrès (SP/GE) wehrte sich erfolglos gegen den Vorstoss. Mit der Motion würden die Polizei und nicht die Staatsanwaltschaft respektive ein Zwangsmassnahmengericht über Festhaltungen von bis zu 48 Stunden entscheiden. "Das geht doch nicht."

"Nicht nur bei Kundgebungen"

Die Massnahme beschränke sich zudem nicht auf Kundgebungen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft könnten Personen schon heute länger als 24 Stunden festgehalten werden, fügte Dandrès hinzu.

Auch der Bundesrat war skeptisch. "Es geht um Menschenrechte", sagte Justizminister Beat Jans. Die Europäische Menschenrechtskonvention gebe vor, spätestens 96 Stunden oder vier Tage nach einer Festnahme über eine Untersuchungshaft zu entscheiden. Es gehe um Personen, bei denen nicht klar sei, ob sie schuldig seien oder nicht.

Gebe man der Polizei mehr Zeit für Abklärungen, verkürze sich damit die Frist für die nachgelagerten Behörden, gab Jans zu bedenken. Eine Lösung wäre laut Jans, die Staatsanwaltschaft von Beginn an für die Sicherung von Beweismaterial beizuziehen.