(sda) Lohnschutz, Referendumsfrage und Kohäsionszahlungen: Unter anderem darüber hat der Ständerat am Mittwoch im Rahmen des EU-Pakets entschieden. Mit der Detailberatung kommt die kleine Kammer voran. Am Donnerstag folgt der Abschluss. Die Übersicht dazu:

Referendumsfrage:

Das EU-Paket soll Volk und Ständen vorgelegt werden. Das hat der Ständerat am Mittwoch beschlossen. Er verankerte einerseits das obligatorische Staatsvertragsreferendum in der Vorlage. Andererseits nahm er eine Vorlage für eine separate Verfassungsanpassung an. Der Nationalrat wird sich mit beiden Vorschlägen befassen müssen. Zudem wird auch dort erneut der Vorschlag des Bundesrats für ein einfaches Mehr zur Diskussion stehen.

Der Antrag für ein fakultatives Referendum scheiterte in der kleinen Kammer mit 23 zu 17 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Mit dem fast identischen Stimmenverhältnis stimmte der Rat im Anschluss für das Konzept eines Referendums "sui generis". Also ein Ständemehr nach "eigener Art", ohne Verfassungsänderung.

Zusätzlich stimmte der Rat einer Vorlage seiner Staatspolitischen Kommission (SPK-S) zu. Diese sieht ebenfalls ein doppeltes Mehr vor, weil sie das Ja zu den EU-Verträgen mit einer Verfassungsänderung absichern will.

Lohnschutz:

Der Ständerat ist bei den neuen Lohnschutzbestimmungen im Vertragspaket auf der Linie der EU, des Bundesrats und der Sozialpartner geblieben. So soll die Kautionspflicht für Unternehmen, die Arbeiterinnen und Arbeiter in die Schweiz entsenden, wegfallen. Eine Kaution könnte erst verlangt werden, wenn ein Unternehmen bereits einmal seinen Pflichten nicht nachgekommen ist.

Weiter unterstützt der Ständerat die Lohnschutzmassnahmen der Sozialpartner. Überraschend deutlich sagte er auch Ja zur umstrittenen Massnahme 14, die auf einen besseren Schutz der Arbeitnehmenden bei Kündigungen abzielt. Das ist ein Etappensieg für Linke und Gewerkschaften.

Kohäsionsbeitrag:

Für die Jahre 2030 bis 2036 verpflichtet sich die Schweiz bei Annahme des EU-Pakets zu jährlichen Zahlungen. Der Ständerat hat diese Kredite - zwei für den Kohäsionsbeitrag, einen für die Migration - am Mittwochabend deutlich gutgeheissen. Insgesamt geht es um 3,3 Milliarden Franken.

Laut Bundesrat Ignazio Cassis gehören die Zahlungen zum Paket. Für die Gegnerinnen und Skeptiker der EU-Verträge ist dieser Verhandlungspunkt umstritten. Die Schweiz müsse nicht nur dynamisch EU-Recht übernehmen, sondern auch noch für ihre Teilnahme am europäischen Binnenmarkt zahlen, kritisierte Esther Friedli (SVP/SG).

Im Ständerat setzten sich aber die Befürwortenden durch. Der EU-Binnenmarkt bringe der Schweiz einen jährlichen Gewinn von einem Vielfachen der beantragten Kredite, lautete der Tenor.

Zuwanderung:

Beim Anruf der Schutzklausel soll der Bundesrat eine Lenkungsabgabe im Bereich der Zuwanderung einfordern dürfen. Der Ständerat stimmte einem solchen Instrument zu. Die Schutzklausel muss der Bundesrat anrufen, wenn er aufgrund der Zuwanderung aus der EU "schwerwiegende wirtschaftliche oder soziale Probleme" feststellt. Dabei orientiert sich die Regierung an Schwellenwerten.

Weiter beschloss die kleine Kammer, dass EU-Bürgerinnen und EU‐Bürger beim Zuzug in die Schweiz einen Strafregisterauszug vorlegen müssen. Ergibt die Überprüfung, dass die betroffene Person eine Gefahr darstellt, kann ihr der Aufenthalt verweigert oder eingeschränkt werden. Derzeit handhaben die Kantone das unterschiedlich.

Auf Konfrontationskurs mit der EU geht der Ständerat mit einem weiteren Beschluss im Rahmen der Unionsbürgerrichtlinie. Demnach soll das Daueraufenthaltsrecht für Staatsangehörige aus der EU eingeschränkt werden. Sozialhilfebezüger und arbeitslose Personen sollen generell keinen Antrag für diesen neuen Aufenthaltsstatus stellen dürfen. Die fünfjährige Frist würde für sie von Neuem zu laufen beginnen.

Staatsbeihilfen:

Bereits am Montagabend hatte der Rat das neue Beihilfeüberwachungsgesetz bereinigt. Dieses sieht die Schaffung einer Schweizer Aufsichtsbehörde vor, die die Vergabe von Schweizer Beihilfen überprüft. Das Ziel ist, dass Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt vermieden werden. Für die EU-Mitgliedsstaaten übernimmt die Europäische Kommission diese Rolle.

In den Bereichen Landverkehr und Strom werden der Bund, die Kantone und die Gemeinden jede neue staatliche Beihilfe der neuen Schweizer Behörde melden müssen, sobald diese einen bestimmten Schwellenwert überschreitet und nicht Gegenstand einer Ausnahmeregelung ist. Aufgrund der bestehenden Abkommen überwacht im Bereich des Luftverkehrs bereits heute die Wettbewerbskommission (Weko) staatliche Beihilfen.

Bahnverkehr:

Der Ständerat hat der inländischen Umsetzung des modernisierten Landtransportabkommens zugestimmt. Er folgte somit dem Bundesrat. Mit der Aktualisierung soll der internationale Bahnverkehr in der Schweiz liberalisiert werden. Schweizer Besonderheiten wie der Taktfahrplan oder die Tarifintegration können dabei erhalten bleiben.

Diese Themen stehen noch an

Studienkredite:

Am Donnerstag befindet der Ständerat noch über den Verpflichtungskredit für die Schweizer Beteiligung am Programm Erasmus plus im Jahr 2027. Einige bürgerliche Abgeordnete zeigten sich angesichts der Höhe des dafür notwendigen Kredits unzufrieden. Sie standen zusätzlichen Ausgaben angesichts der angespannten Bundesfinanzen und der Sparmassnahmen zurückhaltend gegenüber. Bundespräsident und Forschungs- und Bildungsminister Guy Parmelin wird diese Debatte begleiten.

Lebensmittelsicherheit:

Im Bereich der Lebensmittelsicherheit soll ein neues Abkommen geschlossen werden. Es ist daher Teil der Erweiterung der bilateralen Beziehungen. Das Abkommen soll einen gemeinsamen Lebensmittelsicherheitsraum schaffen, wie Unterlagen des Bundesrats zu entnehmen war. Das Ziel sei, gesundheitsgefährdende Lebensmittel frühzeitig zu erkennen. Eine Harmonisierung der Agrarpolitik der Schweiz und der EU bleibe dabei ausgeschlossen.

Gesundheit:

Auch das Gesundheitsabkommen ist Teil der Erweiterung der Beziehungen. Mit dem Abkommen soll im Fall einer Gesundheitskrise wie beispielsweise einer Pandemie die grenzüberschreitende Koordination und Zusammenarbeit mit der EU gestärkt werden, wie der Bundesrat schrieb. Konkret soll die Schweiz einen Zugang zu den Gesundheitssicherheitsmechanismen der EU und zum Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten erhalten.

Weiterer Fahrplan

Nach Abschluss der Beratungen im Ständerat geht das ganze Dossier an den Nationalrat. Das Stromabkommen wird erst zu einem späteren Zeitpunkt behandelt, da die zuständige Ständeratskommission ihre Arbeit dazu noch nicht abgeschlossen hat.