12.018 Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz
​Bei der Ausgestaltung des neuen Nationalstrassennetzes ist die Kommission mit wenigen Ausnahmen dem Bundesrat gefolgt. Mit deutlichem Mehr hat sie sich gegen zwei Entscheide des Nationalrates ausgesprochen, den Vignettenpreis nur auf 70 Franken zu erhöhen und den Bahnverlad am Lötschberg und im Vereina ins Nationalstrassennetz aufzunehmen. Zusätzlich ins Netz aufgenommen werden soll lediglich ein kurzes Stück im Kanton Tessin.

​Dem so genannten „neuen Netzbeschluss“ (12.018) ist ein jahrelanges zähes Ringen zwischen Kantonen und Bund vorausgegangen. Die Verkehrskommission des Ständerates hat den ausgehandelten Kompromiss, den der Bundesrat in seiner Botschaft vorgelegt hat, im Wesentlichen bestätigt.

Im Gegensatz zum Nationalrat hat sich die Kommission mit 10 zu 1 Stimme dezidiert für eine Erhöhung der Vignette auf 100.- Fr. ausgesprochen. Die vorgeschlagene Netzerweiterung müsse nachhaltig finanziert werden, argumentiert die Kommission. 100 Franken seien eine vernünftige Summe und der Bedeutung des Nationalstrassennetzes angemessen, zudem werde die Erhöhung erst wirksam, wenn die Reserven in der Spezialfinanzierung Strasse unter eine Milliarde Franken fallen.

Als systemwidrig hat die Kommission zudem die Aufnahme der Bahnverlade ins Nationalstrassennetz ebenfalls mit 10 zu 1 Stimme abgelehnt. Sie betont, dass dies nicht als Vorbehalt gegenüber dem Bahnverlad zu verstehen sei, eine Regelung im Netzbeschluss sei aber sicherlich systematisch falsch, zudem seien die rechtliche Umsetzung und die verkehrspolitischen Konsequenzen völlig unklar. Ferner müsste mit mehreren hunderten Millionen Franken an Investitionen und erheblichen jährlichen Betriebskosten gerechnet werden. Aufnehmen ins Nationalstrassennetz möchte die Kommission dagegen den Tunnel Mappo Morettina bei Locarno, da es sich dort um einen Spezialfall handelt, der funktional zum System Nationalstrasse gehört; die Kommission hat einen entsprechenden Antrag einstimmig angenommen. Der Netzbeschluss wird in der Herbstsession vom Ständerat behandelt werden.

Fortgesetzt hat die Kommission die Arbeiten zur FABI-Vorlage (12.016 Volksinitiative "Für den öffentlichen Verkehr" und Finanzierung und Ausbau der Eisenbahninfrastruktur FABI). Sie hat zusätzliche bei der Verwaltung in Auftrag gegebene Unterlagen zu Finanzierungsmodellen, zu den künftigen Ausbauschritten und zur Stellung des Güterverkehrs behandelt. Sie wird die Detailberatung an ihrer nächsten Sitzung im Oktober fortsetzen.

Ferner hat Bundesrätin Leuthard die Kommission über den Staatsvertrag mit Deutschland betreffend den Flughafen Zürich und den Entscheid des Bundesrates zur Sanierung des Gotthard-Strassentunnels informiert.

 

Bern, 17. August 2012  Parlamentsdienste