Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-SR) unterstützt die Deplafonierung des Solidaritätsprozents in der Arbeitslosenversicherung, was dieser rund 90 Millionen Franken pro Jahr mehr einbringt. Auf dem Hintergrund der wachsenden Probleme im Pflegebereich hat sie zudem zwei parlamentarischen Initiativen zugestimmt, die eine Entlastung für pflegende Angehörige fordern.

Mit 10 zu 2 Stimmen beantragt die Kommission, die Motion „Sanierung der Arbeitslosenversicherung“ (11.3755 n) anzunehmen, welche die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) im Nationalrat eingereicht hatte. Der befristete Solidaritätsbeitrag von 1 Prozent soll auch auf Einkommensteilen über 315‘000 Franken erhoben werden. Nach neusten Schätzungen des Seco würde die Arbeitslosenversicherung dadurch rund 90 Millionen Franken pro Jahr zusätzlich einnehmen. Sie könnte damit ihre Schulden rund zwei Jahre schneller tilgen als geplant.
 
Entlastung für pflegende Angehörige
Die beiden parlamentarischen Initiativen 11.411n «Betreuungszulage für pflegende Angehörige» und 11.412 n «Rahmenbedingungen für die Entlastung von pflegenden Angehörigen» sehen vor, dass Personen für die freiwillige Pflege eines Angehörigen eine Anerkennung in Form einer Betreuungszulage zugestanden (11.411) beziehungsweise eine Auszeit ermöglicht wird (11.412). Die SGK-S hat mit 7 zu 6 Stimmen der Initiative 11.411 und mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung der Initiative 11.412 zugestimmt. Die Mehrheit der Kommission erachtet es angesichts der demographischen Entwicklung und Alterung der Bevölkerung als notwendig, in diesem Bereich tätig zu werden und eine koordinierte Lösung mit den bereits bestehenden Unterstützungsformen im Sozialversicherungsrecht zu finden. Mit dem Beschluss der SGK-S wird die SGK-N beauftragt, zu beiden Forderungen eine Vorlage auszuarbeiten.
 
Begrenzung der jährlichen Kostenbeteiligung für den Spitalaufenthalt
Mit 8 zu 5 Stimmen stimmte die SGK-SR der Pa. Iv. Meyer Thérèse. Jährlicher Höchstbetrag an die Kosten des Aufenthalts im Spital (11.403 n) zu. Der Bundesrat erhöhte auf den 3.12.2010 diese Kostenbeteiligung von 10 auf 15 Franken und erweiterte den Personenkreis (vgl. Art. 104 KVV). Für die Festlegung eines Höchstbetrages pro Jahr fehlt dem Bundesrat die gesetzliche Grundlage. Die SGK-NR muss jetzt einen Erlassentwurf ausarbeiten.
 

Über folgende Geschäfte informierte die Kommissionspräsidentin bereits an einer Medienkonferenz: Motion Stärkung der Hausarztmedizin, (08.473) Pa. Iv. Abschaffung der Rückerstattungspflicht des Heimatkantons (Stähelin); (12.026) Revision KVG; (12.027) Bundesgesetz betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung.

Die Kommission tagte am 18./19. Juni 2012 in Bern unter dem Vorsitz von Christine Egerszegi (FDP, AG) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset.

 

Bern, 19. Juni 2012 Parlamentsdienste