Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates reagiert auf die Kritik am Verfahren der Beglaubigung von Unterschriften für Referenden und Initiativen. Ihrer Ansicht nach sollte die Verantwortung für die rechtzeitige Beglaubigung nicht mehr bei den sammelnden Komitees oder Parteien liegen, sondern bei den Gemeinden.

Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates reagiert auf die Kritik am Verfahren der Beglaubigung von Unterschriften für Referenden und Initiativen. Ihrer Ansicht nach sollte die Verantwortung für die rechtzeitige Beglaubigung nicht mehr bei den sammelnden Komitees oder Parteien liegen, sondern bei den Gemeinden.
Die geltende Regelung sieht vor, dass Unterschriften für Referenden oder Volksinitiativen innerhalb der verfassungsmässig vorgesehenen Frist mit Beglaubigung der zuständigen Gemeinde bei der Bundeskanzlei eingereicht werden. Somit liegt die Verantwortung bei den sammelnden Organisationen, für eine rechtzeitige Beglaubigung der Unterschriften zu sorgen. Dies ist mit gewissen Unsicherheiten verbunden, weil die sammelnden Organisationen auf den Goodwill der Gemeinden angewiesen sind. Die SPK des Nationalrates hat deshalb mit 19 zu 3 Stimmen und einer Enthaltung den Grundsatzentscheid für die Einreichung einer Kommissionsmotion gefällt.  Mit der Motion sollen getrennte Fristen für die Einreichung der Unterschriften und für deren Beglaubigung gefordert werden. Den Gemeinden soll eine Frist gesetzt werden, innerhalb welcher sie die Beglaubigung vorzunehmen haben.
 

Nachzählung knapper Abstimmungsresultate nur bei begründeten Hinweisen auf Unregelmässigkeiten

Mit seiner parlamentarischen Initiative verlangt Nationalrat Rudolf Joder (V, BE), dass gesetzlich festgehalten wird, dass Nachzählungen bei Abstimmungen und Wahlen nur dann möglich sind, wenn begründete Hinweise auf Unregelmässigkeiten bestehen ( 11.502 Pa.Iv. Nachzählungen bei Abstimmungen und Wahlen nur bei begründetem Hinweis auf Unregelmässigkeiten). Die Kommission spricht sich mit 17 zu 4 Stimmen und zwei Enthaltungen für die Initiative aus. Art. 77 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (BPR) sieht vor, dass Beschwerde geführt werden kann wegen „Unregelmässigkeiten bei Abstimmungen“. Die Kommission stimmt mit dem Bundesgericht nicht überein, wenn dieses in seinem Urteil vom 1. Oktober 2009 festhält , dass gemäss  einer „zeitgemässen Auslegung“ die erfahrungsgemässe Fehlerquote dem Verdacht auf Unregelmässigkeiten gleichgesetzt werden könne (BGE 136 II S. 138). Die Kommission ist der Auffassung, dass das Vertrauen der Bevölkerung in die direkte Demokratie geschwächt wird, wenn Abstimmungs- und Wahlresultate in Frage gestellt werden können, nur weil sie knapp sind. Insbesondere bei Nationalratswahlen könnte es zu zahlreichen Nachzählungen kommen und die Zeit bis zur konstituierenden Sitzung knapp werden. Nachzählungen sollen deshalb nur dann vorgenommen werden, wenn gemäss Wortlaut des Gesetzes konkrete Hinweise auf Unregelmässigkeiten vorliegen.
 

Bundesratswahlen: Keine Änderung der geltenden Regeln

Die SPK des Nationalrates will keine Änderung des bisher geltenden Verfahrens bei der Gesamterneuerung des Bundesrates. Sie spricht sich mit 16 zu 7 Stimmen und einer Enthaltung gegen eine parlamentarische Initiative aus, welcher die SPK des Ständerates am 2. April 2012 knapp Folge gegeben hatte ( 11.491 s Pa.Iv. Minder. Gesamthafte Wahl der Mitglieder des Bundesrates). Gemäss dieser Initiative müssten die Mitglieder des Bundesrates bei der Gesamterneuerung nicht mehr einzeln nacheinander, sondern alle im selben Wahlgang antreten. Die SPK des Nationalrates ist jedoch der Ansicht, dass die aufeinanderfolgenden Einzelwahlen einen klar strukturierten und übersichtlichen Wahlablauf ermöglichen. Parteitaktische Manöver können nicht mit einer Änderung des Verfahrens verhindert werden. Die Kommission sieht deshalb keinen Mehrwert in der Initiative.
Die Kommission tagt am 18./19. Oktober 2012 unter dem Vorsitz von Ueli Leuenberger
(G, GE) in Bern.
Bern, 18. Oktober 2012  Parlamentsdienste