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08.3852

Motion Leutenegger Oberholzer Susanne. Datensammlungen des Bundes. Auskunftsrecht

Motion Leutenegger Oberholzer Susanne. Fichiers de la Confédération. Droit d'accès

Diskussion - Discussion
Leutenegger Oberholzer Susanne Nationalrat Basel-Landschaft Sozialdemokratische Fraktion (S)
Leutenegger Oberholzer Susanne (S, BL):

Mit meiner Motion verlange ich, dass bei den Datensammlungen des Bundes grundsätzlich ein Einsichtsrecht für die betroffenen Personen besteht.
Warum ist das wichtig? Die betroffenen Personen können damit allenfalls falsche Einträge korrigieren. Wie wichtig das ist, wissen wir spätestens seit dem Fichenskandal. Wir wissen auch, dass derartige Einträge gravierende Folgen für die betroffenen Personen haben. Verschiedene Gesetze des Bundes, verschiedene Datensammlungen beinhalten nur ein indirektes Einsichtsrecht. Das ist faktisch kein Einsichtsrecht, indem nur über die rechtliche Zulässigkeit der Datensammlung informiert wird und nicht über deren Inhalt.
Ich bin dem Bundesrat sehr dankbar dafür, dass er bereit ist, die Motion entgegenzunehmen und damit den Grundsatz des direkten Einsichtsrechts gesetzlich zu verankern. Sie müssen auch nicht befürchten, dass hier Sicherheitsprobleme auftauchen. Denn wir haben generell einen Vorbehalt, dass bei sicherheitsrelevanten Daten die Einsicht wieder eingeschränkt werden kann.
Ich bin schon sehr erstaunt, dass nun die Motion ausgerechnet vonseiten der SVP-Fraktion bekämpft worden ist. Ich möchte die Vertreterinnen und Vertreter der SVP-Fraktion daran erinnern, dass genau dieser Punkt einer der wichtigen Gründe war, weswegen wir auch mit den Stimmen der SVP die Revision des BWIS wieder an den Bundesrat zurückwiesen: Die Informationsrechte der betroffenen Bürgerinnen und Bürger müssen gewahrt werden. Ich bin froh, dass Herr Schwander hier im Saal ist, denn wir beantragten damals die Rückweisung gemeinsam.
Ich bitte Sie also, folgen Sie dem Antrag des Bundesrates, nehmen Sie die Motion an. Darum ersuche ich insbesondere auch die Vertreterinnen und Vertreter der SVP-Fraktion, denn es war ja eine Vertreterin Ihrer Fraktion, die die Motion aus mir unerklärlichen Gründen bekämpfte.

Bruderer Wyss Pascale Nationalrat Aargau Sozialdemokratische Fraktion (S)
Präsidentin (Bruderer Wyss Pascale, Präsidentin):

Die Motion wurde ursprünglich von Frau Hutter Jasmin bekämpft, die nun aber nicht mehr Mitglied unseres Rates ist. Herr Mörgeli übernimmt nun diese Aufgabe.

Mörgeli Christoph Nationalrat Zürich Fraktion der Schweizerischen Volkspartei (V)
Mörgeli Christoph (V, ZH):

Es geht bei diesem Geschäft um die Forderung, bei allen Datensammlungen des Bundes den betroffenen Personen ein Auskunftsrecht über die gesammelten Daten zu gewähren und dieses Auskunftsrecht sicherzustellen. Frau Leutenegger Oberholzer, es ehrt Sie natürlich, wenn Sie der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger einen hohen Stellenwert einräumen und sich hier Sorgen machen. Es würde Sie noch mehr ehren, wenn Sie auch in Sachen Bankkundengeheimnis entsprechend sensibel wären, was private Daten betrifft. Da hören wir ja von Ihnen leider ganz andere Töne. Die Begründung überzeugt uns aber nicht. Eigentlich würde die Antwort des Bundesrates klar darauf hinauslaufen, dass man dieser Motion nicht zustimmen kann; auch der Bundesrat kann es in Wirklichkeit nicht.
Gemäss Artikel 8 des Bundesgesetzes über den Datenschutz von 1992 kann jede Person vom Inhaber einer Datensammlung Auskunft darüber verlangen, ob Daten über sie bearbeitet werden. Nun haben wir aber auch ein Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit von 1997. Da wird dieses Auskunftsrecht schon seit Längerem eingeschränkt - und mit guten Gründen, wie ich meine. Es ist doch einigermassen naiv, wenn entsprechend gefährliche Personen, Schwerstkriminelle, mögliche Terroristen den Zugang zu solchen Daten erzwingen können. Das ist eben tatsächlich der Fall. Man kann dann nachsehen, was genau dasteht, was unsere Behörden über die entsprechenden Personen wissen. Die Sicherheitslage ist schon nicht so einfach, wie man sich das jetzt vorstellt. Es gibt gerade in jüngster Zeit entsprechende Gefährdungen und sehr real ausgestossene Drohungen gegen unser Land, die die öffentliche Sicherheit gefährden können.
Ich meine, heute ist es klar geregelt, es ist gut geregelt. Aber das Auskunftsrecht wird natürlich auch zugunsten der Sicherheit dieses Landes, die eben tatsächlich leider seit den Neunzigerjahren vermehrt gefährdet ist, eingeschränkt, in einer durchaus sinnvollen Weise. Wir meinen, dass diese Motion unnötig ist, auch wenn der Bundesrat die Annahme beantragt.
Ich bitte Sie im Namen der zurückgetretenen Frau Hutter, die diesen Vorstoss bekämpft hat, und auch der Mehrheit der SVP-Fraktion, diese Motion abzulehnen.

Widmer-Schlumpf Eveline, Bundesrätin:

Die Motion fordert den Bundesrat auf, bei allen Datensammlungen des Bundes für die betroffenen Personen ein Auskunftsrecht über die gesammelten Daten nach den Artikeln 8 und 9 des Bundesgesetzes über den Datenschutz sicherzustellen. Dabei seien insbesondere Artikel 8 und Artikel 11 Absatz 6 des Bundesgesetzes über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes sowie Artikel 18 des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit anzupassen.
Der Bundesrat ist der Meinung, dass die mit der Schaffung von Artikel 8 des Bundesgesetzes über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes eingeschlagene Richtung weiterzuverfolgen sei. Er teilt daher im Grundsatz die Auffassung der Motion, dass bei allen Datensammlungen den Betroffenen ein Auskunftsrecht gemäss Artikel 8 des Bundesgesetzes über den Datenschutz zu gewähren ist und dass die Ausnahmen davon in Artikel 9 des Bundesgesetzes über den Datenschutz zu bestimmen sind. Allfällige spezialgesetzliche Regelungen sind auf ein Minimum zu beschränken.
Bei sicherheitsrelevanten Daten sind selbstverständlich Einschränkungen vorgesehen, so beispielsweise, wenn es um Schwerstkriminelle, um Terrorismus geht; das ist selbstverständlich. Was wir hier vorschlagen, ist mehr oder weniger eine Abkehr von der bisherigen Philosophie. Heute haben wir ein indirektes Auskunftsrecht, also nicht ein eigentliches, echtes Auskunftsrecht. Künftig möchten wir ein Auskunftsrecht mit Einschränkungen, wo das aus Sicherheitsgründen gerechtfertigt und notwendig ist. Damit sind wir einverstanden.
Wir sind also bereit, die Motion entgegenzunehmen, und beantragen Ihnen die Annahme dieser Motion.

Abstimmung - Vote
namentlich - nominatif: 08.3852/3628pdf
Für Annahme der Motion ... 64 Stimmen
Dagegen ... 95 Stimmen



Schluss der Sitzung um 18.50 Uhr
La séance est levée à 18 h 50
AB 2010 N 142 / BO 2010 N 142