Es geht bei diesem Geschäft um die Forderung, bei allen Datensammlungen des Bundes den betroffenen Personen ein Auskunftsrecht über die gesammelten Daten zu gewähren und dieses Auskunftsrecht sicherzustellen. Frau Leutenegger Oberholzer, es ehrt Sie natürlich, wenn Sie der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger einen hohen Stellenwert einräumen und sich hier Sorgen machen. Es würde Sie noch mehr ehren, wenn Sie auch in Sachen Bankkundengeheimnis entsprechend sensibel wären, was private Daten betrifft. Da hören wir ja von Ihnen leider ganz andere Töne. Die Begründung überzeugt uns aber nicht. Eigentlich würde die Antwort des Bundesrates klar darauf hinauslaufen, dass man dieser Motion nicht zustimmen kann; auch der Bundesrat kann es in Wirklichkeit nicht.
Gemäss Artikel 8 des Bundesgesetzes über den Datenschutz von 1992 kann jede Person vom Inhaber einer Datensammlung Auskunft darüber verlangen, ob Daten über sie bearbeitet werden. Nun haben wir aber auch ein Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit von 1997. Da wird dieses Auskunftsrecht schon seit Längerem eingeschränkt - und mit guten Gründen, wie ich meine. Es ist doch einigermassen naiv, wenn entsprechend gefährliche Personen, Schwerstkriminelle, mögliche Terroristen den Zugang zu solchen Daten erzwingen können. Das ist eben tatsächlich der Fall. Man kann dann nachsehen, was genau dasteht, was unsere Behörden über die entsprechenden Personen wissen. Die Sicherheitslage ist schon nicht so einfach, wie man sich das jetzt vorstellt. Es gibt gerade in jüngster Zeit entsprechende Gefährdungen und sehr real ausgestossene Drohungen gegen unser Land, die die öffentliche Sicherheit gefährden können.
Ich meine, heute ist es klar geregelt, es ist gut geregelt. Aber das Auskunftsrecht wird natürlich auch zugunsten der Sicherheit dieses Landes, die eben tatsächlich leider seit den Neunzigerjahren vermehrt gefährdet ist, eingeschränkt, in einer durchaus sinnvollen Weise. Wir meinen, dass diese Motion unnötig ist, auch wenn der Bundesrat die Annahme beantragt.
Ich bitte Sie im Namen der zurückgetretenen Frau Hutter, die diesen Vorstoss bekämpft hat, und auch der Mehrheit der SVP-Fraktion, diese Motion abzulehnen.