Es geht bei diesem Gesetz um die digitale Infrastruktur in der Schweiz. Der Bund gibt jedes Jahr Milliarden von Schweizerfranken für den Bau der Infrastruktur aus, vor allem für Strasse und Schiene, aber der Bund hat heute noch keine Datenbank, in der Mobilitätsdaten gespeichert werden. Heute ist es vielmehr so, dass diese Daten entweder bei den Städten, bei den Kantonen, bei privaten Anbietern liegen - oder gar nicht vorhanden sind. Das führt dazu, dass man sich, wenn man neue Infrastrukturbauten plant, zuerst die Daten beschaffen muss. Das führt aber auch dazu, dass wir im täglichen Verkehr darauf angewiesen sind, dass die privaten Anbieter, die meistens nicht aus der Schweiz kommen, aktuelle Daten haben.
Es gibt viele Gründe, wieso es wichtig ist, dass der Bund eine Infrastruktur hat, in der die wichtigsten Mobilitätsdaten abgespeichert sind. Es geht, wie gesagt, um die Verkehrsplanung; es geht darum, zu wissen, wo wann welche Menschen auf unseren Strassen und Schienen unterwegs sind. Es geht aber auch um praktische Use Cases, wie beispielsweise um die Frage, wie die Ladeinfrastrukturen ausgelastet sind, wo der nächste Parkplatz zu finden ist usw. Mit Daten kann man jedenfalls sehr vieles machen.
Der Ständerat hat nun Bedenken angemeldet. Er hat gesagt, das Projekt sei zu teuer. Er sieht zudem den Nutzen kritisch, weshalb er nicht auf das Geschäft eingetreten ist.
Nun, ich denke, man muss diese Bedenken ernst nehmen. Aber anstatt einfach nicht einzutreten, kann man ja eintreten, die Kritik aufnehmen und das Gesetz anpassen. Wenn es einem zu teuer ist, kann man beispielsweise den Finanzrahmen kürzen. Wenn man der Meinung ist, der Nutzen müsse ausgewiesen werden, kann man verlangen, dass dieser Ausweis früher als heute im Gesetz festgeschrieben erfolgen soll, dass man den Nutzen früher belegen muss. Wenn man aber nicht auf die Vorlage eintritt, dann vertritt man praktisch die Meinung, heute laufe alles gut und es sei richtig, dass die Daten im ganzen Land oder auf der ganzen Welt verstreut liegen. Dabei muss sich der Bund - er ist zwar nicht im Blindflug - die Daten jeweils ad hoc beschaffen, wenn er sie braucht. Insofern ist das Nichteintreten schon zu hinterfragen.
Im Parlament sprechen wir ständig von der digitalen Souveränität, wir nehmen Motionen und Postulate an, mit denen die digitale Souveränität gestärkt werden soll. Der Ständerat hat einmal, glaube ich, mit 30 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung die Motion Z'graggen, "Impulsprogramm zur Stärkung der digitalen Souveränität der Schweiz", angenommen. Alle waren dafür, die digitale Souveränität zu stärken. Und jetzt kommt eine Vorlage, die im Bereich der Mobilität eben die digitale Souveränität stärken würde - und plötzlich ist man für Nichteintreten. Das ist schon sehr inkonsistent. Gerade in diesem Bereich, in dem es um Verkehrsdaten geht - die Verkehrsplanung ist nun mal eine staatliche Aufgabe, wir haben ja die Schienen und die Strassen zum Glück nicht privatisiert -, sollte man, denke ich, dem Staat auch gewisse Kompetenzen im digitalen Raum zugestehen; das ist für mich selbstverständlich. Sonst sind wir nämlich einfach darauf angewiesen, dass uns die privaten Anbieter - meistens aus dem Ausland - die Daten liefern. Wir wissen nichts über die Datenqualität. Wir wissen auch nicht, wie genau die Daten erhoben werden. Wir müssen dann immer ad hoc schauen, dass die Daten miteinander auch Sinn ergeben. Das führt am Schluss wahrscheinlich zu noch mehr Kosten.
An dieser Stelle noch etwas zum Thema Kosten: Wir verbauen, ich habe es erwähnt, jedes Jahr Milliarden Franken für den Strassen- und den Schienenverkehr. Jetzt geht es um wenige Millionen pro Jahr für den Aufbau einer Dateninfrastruktur. Dieses Geld ist wirklich gut investiert. Der Verzicht auf eine solche Infrastruktur dürfte angesichts der Leerläufe und Ineffizienzen, die es heute bei der Datenbeschaffung gibt, langfristig wahrscheinlich viel teurer sein.
In diesem Sinne bitte ich Sie im Namen der FDP-Liberalen Fraktion, am Beschluss auf Eintreten festzuhalten, die Kritik aus dem Ständerat ernst zu nehmen und den Ständerat und die zuständige KVF einzuladen, die kritischen Punkte direkt in der Fahne zu behandeln, indem man beispielsweise den Kredit um 20 Prozent kürzt, eine frühere Nutzerfinanzierung festschreibt oder verlangt, dass der Nutzen früher ausgewiesen werden muss. All diese Punkte soll der Ständerat doch in der Detailberatung aufnehmen. Wir würden das begrüssen und auch unterstützen.