​Keinen Zutritt haben


  • Personen, die von einem Ratsmitglied eine Zutrittskarte erhalten haben (gemäss Art 69, Parlamentsgesetz)
  • Gäste von Ratsmitgliedern
  • Ehemalige Ratsmitglieder
  • Botschafter und Chargé d’affaires
  • Medienschaffende, die eine Tagesakkreditierung benötigen