Umweltschutz
​Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates hat einstimmig einen Entwurf für die Sicherstellung der Kosten bei der Sanierung von belasteten Standorten gutgeheissen. Der Gesetzesentwurf schafft die gesetzlichen Grundlagen, damit die Kantone von den Verursachern frühzeitig die Sicherstellung der Kosten für die Untersuchung, Überwachung und Sanierung von belasteten Standorten verlangen können. Für die Veräusserung oder Teilung von Grundstücken belasteter Standorte wird zudem eine kantonale Bewilligungspflicht eingeführt.

Die Änderung des Umweltschutzgesetzes wurde von der Kommission im Rahmen einer parlamentarischen Initiative ausgearbeitet (09.477 Pa. Iv. Fournier). Nachdem der Vorentwurf in der Vernehmlassung von vielen Teilnehmenden, darunter alle Kantone, positiv aufgenommen wurde, änderte die Kommission aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen den Entwurf geringfügig ab. Die Gesetzesänderung trägt dem in Art. 2 des Umweltschutzgesetzes formulierten Verursacherprinzip konsequent Rechnung und stellt sicher, dass Verursacher als Verhaltens- oder Zustandsstörer ihren finanziellen Verpflichtungen für die Überwachung, Untersuchung und Sanierung von belasteten Standorten nicht entziehen können. Das ist für Verursacher – z. B. in ihrer Eigenschaft als Unternehmen – kraft privatrechtlicher Mittel und geschäftlicher Transaktionen nach geltendem Recht möglich. Ein grosser Teil der Kosten für altlastenrelevante Massnahmen muss dann vom Gemeinwesen getragen werden. Die Vorlage geht nun zur Stellungnahme an den Bundesrat.

Freier Zugang zu Meteodaten ohne Reform von MeteoSchweiz

Des Weiteren empfiehlt die Kommission des Ständerates seiner Kammer mit 7 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen, nicht auf die Vorlage für eine Reform von MeteoSchweiz einzutreten. Ziel der Vorlage 12.034 ist es, das Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie in ein öffentlich-rechtliches Institut umzuwandeln. Die Kommission ist der Ansicht, dass viele angestrebte Ziele der Reform auch mit dem geltenden Gesetz erreicht werden könnten. Zudem würden durch eine komplette Auslagerung von MeteoSchweiz als eigenständiges Institut die privaten Wetteranbieter konkurrenziert werden. Die Kommission schliesst sich mit diesem Entscheid der Empfehlung der Finanzkommission an. Die Vorlage wurde bereits Ende Mai 2012 im Nationalrat mit grosser Mehrheit abgelehnt.

Ein Hauptanliegen der Reform ist die Aufbereitung und Freigabe der Meteodaten nach dem Open Data Prinzip. Die Kommission erachtet dieses Anliegen als äusserst interessant für die Volkswirtschaft und empfiehlt deshalb ihrer Kammer einstimmig die Annahme der Motion 12.3335 (Rechtliche Rahmenbedingungen für den freien Zugang zu Meteodaten).

Kein Verzicht auf Phosphatfällung am Brienzersee

Die Kommission prüfte während ihrer Sitzung die Motion 11.4091 (Phosphatmanagement im Brienzersee) und beantragte, sie mit 9 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung nicht anzunehmen. Die Motion möchte, im Rahmen eines Pilotversuches, auf die Phosphatfällung in den Abwasserreinigungsanlagen am Brienzersee verzichten, um den lokalen Fischertrag zu erhöhen. Nach Anhörung verschiedener Interessensvertreter kam die Kommission zum Schluss, dass eine Begrenzung des vom Menschen verursachten Phosphorgehalts in den Gewässern ein wichtiges Anliegen der Ökologie sei. Die Kommission befürchtet insbesondere, dass eine künstliche Zugabe von Phosphor im Hinblick auf die Gewässerschutzpolitik der vergangenen Jahrzehnte falsche Signale setzen würde. Zudem sei der Brienzersee von Natur aus ein nährstoffarmer See und die hohen Fischfangerträge der 1970er Jahre seien eher eine Ausnahme als die Regel. Eine Kommissionsminderheit beantragt, die Motion anzunehmen. Sie betont, dass es sich bei der Motion nicht um eine nationale Lockerung der Gewässerschutzpolitik handle, sondern um einen Pilotversuch. Dieser könne jederzeit wieder abgebrochen werden.

Schliesslich wurde die Kommission zum Entwurf der CO2-Verordnung konsultiert. Sie hat mehrere Empfehlungen zuhanden des Bundesrates verabschiedet. Insbesondere regt sie an, bei der Festlegung des Emissionsziels für Unternehmen mit Verminderungsverpflichtung nicht von den in den Vorjahren tatsächlich erbrachten Reduktionsleistungen auszugehen, sondern von den früher vereinbarten Reduktionszielen.

Die Kommission hat am 13./14. August 2012 in Bern unter dem Vorsitz von Ständerat Didier Berberat (S/NE) und teils in Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset getagt.

 

Bern, 14. August 2012  Parlamentsdienste