Unfallversicherung
​Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates hat der Revision der Unfallversicherung einstimmig zugestimmt. In der Detailberatung blieb sie weitgehend auf der Linie des Nationalrates und hielt sich damit fast vollständig an den Kompromiss der Sozialpartner, der privaten Versicherer und der Suva.

​Die Revision des Unfallversicherungsgesetzes (08.047 n) war im Nationalrat in einer ersten Phase heftig umstritten gewesen und teilweise an den Bundesrat zurückgewiesen worden. Doch dann handelten die Dachverbände der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer einen Kompromiss aus, den auch die privaten Versicherer und die Suva mittragen. Darauf stützte der Bundesrat seine überarbeitete Vorlage vom September 2014 ab, die der Nationalrat im Mai 2015 mit einer Änderung guthiess.

Auch in der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-SR) waren alle wesentlichen Punkte der Vorlage unbestritten. Dazu gehört insbesondere die neue Regelung, die künftig verhindern soll, dass jemand, der nach einem Unfall eine Invalidenrente bezieht, im Alter finanziell besser dasteht als jemand, der nie einen Unfall erlitten hat. Weiter wird die Marktaufteilung zwischen der Suva und den privaten Versicherern justiert. Im Falle von Katastrophen soll zudem ein Ausgleichsfonds geschaffen werden, der über einen speziellen Prämienzuschlag geäufnet wird.

In der Detailberatung beantragt die Kommission einstimmig, die einzige materielle Änderung, die der Nationalrat beschlossen hatte, rückgängig zu machen. Sie lehnt es ab, dass Arbeitgeber und Versicherer in der Berufsunfallversicherung eine Verlängerung der Wartefrist auf 30 Tage vereinbaren können, sofern dem Versicherten kein Nachteil entsteht (Art. 16 Abs. 5). Unterschiedliche Wartefristen erhöhten den Verwaltungsaufwand und erschwerten die frühzeitige Unterstützung der Verunfallten, wurde argumentiert. Mit 8 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt die Kommission zudem, dass die Suva frei sein soll, auf welche Art sie übermässige Reserven abbauen will (Streichung von Art. 90 Abs. 5). Mit 12 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung schlägt die Kommission schliesslich eine Übergangsbestimmung zur Sicherung jener Mittel vor, welche die privaten Versicherer schon bisher für Teuerungszulagen geäufnet haben.

Das Geschäft ist damit bereit für die Herbstsession.

 

Über die Beschlüsse zur Reform der Altersvorsorge (14.088 s) wird die Kommission am Montag, 17. August 2015 um 15 Uhr an einer Medienkonferenz in Bern informieren.

Die Kommission tagte am 12./13./14. August 2015 in Bern unter dem Vorsitz von Liliane Maury Pasquier (SP, GE) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset.

 

 

Bern, 14. August 2015 Parlamentsdienste