Am 12. März 2025 findet die Ersatzwahl für Bundesrätin Viola Amherd statt. Die Parlamentsdienste stellen ein Kontingent von 160 Akkreditierungen für Journalistinnen und Journalisten zur Verfügung. Anmeldefrist ist der 23. Februar 2025. Medienschaffende mit einer C-Akkreditierung haben freien Zutritt.

Aufgrund des Entscheids der Verwaltungsdelegation der eidgenössischen Räte im November 2009 bezüglich Medienakkreditierungen bei Bundesratswahlen, werden auch für die Wahlen am 12. März 2025 die Akkreditierungen für Medienschaffende mittels Kontingenten vergeben.

Die Parlamentsdienste stellen 160 Akkreditierungen zur Verfügung, die in der chronologischen Folge der eingegangenen Anmeldungen vergeben werden.

Medienschaffende mit einer C-Akkreditierung benötigen keine zusätzliche Akkreditierung.

Weitere Informationen finden Sie auf parl.ch. Akkreditierungsgesuche können über folgenden Link mit dem Zweck «BR-Wahlen 12. März 2025» eingereicht werden: https://esber.parlament.ch/public/visit-request/self

Anmeldefrist für die Akkreditierung ist der 23. Februar 2025. Später eingesandte Gesuche werden nicht berücksichtigt.

Allgemeine Informa​​tionen

  • Akkreditierungsbestätigungen werden nur per E-mail versandt.
  • Es werden keine Zutrittsausweise verschickt. Die Ausweise können ab dem
    10. März 2025 gegen Vorweisen der Akkreditierungsbestätigung sowie eines amtlichen Ausweises im Medienzentrum (Empfangsdesk, 8 - 12 und 14 - 17 Uhr) abgeholt werden. Am Wahltag können die Ausweise am gleichen Ort ab 06.30 Uhr in Empfang genommen werden.
  • Die Parlamentsdienste stellen tagesaktuelle Fotos zur Verfügung. Ebenfalls können Videosequenzen im Rohschnitt, produziert durch die SRG SSR, bezogen werden.
  • Die Parlamentsdienste bieten ausser einem freien Wifi-Zugang keine Infrastruktur an. Elektronische Medien, die eine Internet-Leitung benötigen, sind gebeten direkt mit Swisscom Event & Media Solutions, Tel. 0800 22 40 40, Kontakt aufzunehmen.
  • Es ist nicht gestattet, ein eigenes Drahtlosnetzwerk einzurichten.
  • Im Parlamentsgebäude gibt es am Wahltag keine Arbeitsplätze. Für Vertreterinnen und Vertreter der privaten elektronischen Medien werden im Medienzentrum rund
    20 Arbeitsplätze eingerichtet. Interessierten Medien können sich nach Erhalt der Akkreditierungsbestätigung bis spätestens 28. Februar 2025 direkt an Peter Tuor, Betriebsleiter Medienzentrum, wenden: medienzentrum@bk.admin.ch, 058 469 17 38.
  • Die Plätze auf den Pressetribünen werden von der Vereinigung der Bundeshausjournalistinnen und -journalisten (VBJ) fest zugeteilt. Kontakt: Anna Riva, Vorstandsmitglied VBJ; anna.riva@rsi.ch, 058 135 53 72.
  • Wichtig: Für die Koordination der Frequenzen ist das Produktionszentrum Bundeshaus zuständig, bitte melden Sie sich mit dem separaten Formular Anmeldung Frequenzkoordination an. Kontakt: Yannick.Gremaud@srgssr.ch; 058 136 25 52.

Die erleichterte Tagesakkreditierung (C1-Ausweis) berechtigt am Wahltag nicht zum Zutritt zum Parlamentsgebäude.

Für die Akkreditierungen zur Bundesratswahl gelten folgende Kriterien:

  • Tagesaktuelle Medien, die über eine eigenständige Inlandredaktion verfügen, erhalten maximal 4 Spezialausweise.
  • Sonntagszeitungen und weitere Wochenpublikationen mit Inlandberichterstattung erhalten 2 Spezialausweise.
  • Für Live-Plattformen von Privatsendern steht gemäss dem Grundlagekonzept der Verwaltungsdelegation das Ständerats-Vorzimmer Ost zur Verfügung.

Festakkreditierte Bundesha​usjournalistinnen und -journalisten

Permanent akkreditierte Bundeshausjournalistinnen und -journalisten mit (C-Ausweis) benötigen keinen Spezialausweis (Liste Bundeskanzlei, Stand Januar 2025). Sie tragen am Wahltag ihren Badge sichtbar auf sich.

Festakkredi​tierte Bundeshausfotografinnen und -fotografen

  • 8 fest akkreditierte Bundeshausfotografinnen und -fotografen bilden einen Pool. Eine Person aus dem Pool fotografiert auch im Auftrag der Parlamentsdienste.
  • Die Saalfotografinnen und -fotografen erhalten einen zusätzlichen Ausweis, der gegen Unterschrift beim Ressort Information & Redaktion (Parlamentsgebäude Büro U228) abgeholt werden kann.

SRG SSR u​​nd Privat-tv

  • Der Zutritt für den Host Broadcaster SRG SSR wird separat geregelt. Er ist ebenfalls kontingentiert.
  • Beim Bakom privat-gemeldete TV-Stationen und privat konzessionierte Stationen mit Abgabeanteil erhalten ebenfalls separat geregelte, kontingentierte Spezialausweise und melden sich bitte unter information@parl.admin.ch