Im Rahmen der parlamentarischen Initiative
15.468 Stärkung der Selbstverantwortung im KVG (Brand (Borer)) hat die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-NR) einen Vorentwurf zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) ausgearbeitet. Sie schlägt vor, dass die Versicherten, die eine Versicherung in einer besonderen Versicherungsform mit wählbarer Franchise abschliessen, die gewählte Franchise während drei Kalenderjahren behalten müssen. Die Versicherten können während dieser drei Jahre den Versicherer wechseln, nicht aber die gewählte Franchise. Das Hauptziel der neuen Regelung ist zu verhindern, dass Versicherte ihre Franchise wegen eines absehbaren Leistungsbezugs vorübergehend senken und dann wieder erhöhen. Die Kommission will mit der mehrjährigen Bindung an die Wahlfranchisen den Solidaritätsgedanken im KVG stärken und die Selbstverantwortung fördern.
Eine Kommissionsminderheit beantragt, auf die Vorlage nicht einzutreten. Die geplante Massnahme stelle eine Einschränkung der Wahlfreiheit der Versicherten dar. Die mehrjährige Bindung an die Wahlfranchisen berge insbesondere für jene Personen, die in dieser Zeit in gesundheitliche oder finanzielle Schwierigkeiten gerieten, erhebliche Risiken.
Die Kommission schickt den Vorentwurf mit dem erläuternden Bericht bis am 18. Dezember 2017 in die Vernehmlassung. Die Unterlagen zur Vernehmlassung können über die folgenden Internetseiten abgerufen werden:
http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html#PK oder
https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-sgk/berichte-vernehmlassungen-sgk/vernehmlassung-sgk-n-15-468