Die WAK-S hatte ursprünglich vorgesehen, die Botschaft des Bundesrates zur Agrarpolitik 22+ (AP 22+) (20.022) in der Herbstsession in den Ständerat zu bringen. Da die Coronakrise zu einer Verzögerung der Beratung in der Kommission geführt hat, musste die WAK-S den Zeitplan anpassen und hat nun mit 9 zu 4 Stimmen beschlossen, die Volksinitiativen «Für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung» (18.096) und «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide» (19.025) sowie ihre Vorlage zur Umsetzung der Kommissionsinitiative «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren» (19.475) prioritär und gleichzeitig zu behandeln. Das Vernehmlassungsverfahren zur Vorlage 19.475 endete am 17. Mai 2020. Die WAK-S nimmt an ihrer Sitzung vom 2. und 3. Juli 2020 somit die inhaltliche Beratung dieser Geschäfte auf, damit diese in der Herbstsession vom Ständerat behandelt werden können. Dank diesem Vorgehen können die Fristen für die Behandlung der Volksinitiativen eingehalten werden und es liegen zum Zeitpunkt der Abstimmungskampagne Ratsbeschlüsse zur parlamentarischen Initiative vor.
Die Kommission verfügt so über mehr Zeit für die Beratung der Vorlage AP 22+, einer komplexen Vorlage, mit der sie sich eingehend und ohne Zeitdruck auseinandersetzen will. Sie will die Anhörungen, die für die – aufgrund der Coronakrise letztlich abgesagte – Sitzung vom 23. und 24. März vorgesehen waren, nachholen. Diese Anhörungen werden an der Sitzung vom 2. und 3. Juli durchgeführt. Die materielle Beratung wird die WAK-S voraussichtlich an einer zusätzlichen Kommissionssitzung vom 20. und 21. August 2020 aufnehmen.
2. Einsatz einer ständigen parlamentarischen OECD-Delegation
Die WAK-S hat einstimmig eine Kommissionsinitiative (20.436) zur Schaffung einer ständigen parlamentarischen Delegation bei der OECD beschlossen. Die Kommission ist der Auffassung, dass Entwicklungen innerhalb der OECD für die Schweiz von grosser Bedeutung sein können, beispielsweise im Bereich der Steuerpolitik. Sie möchte deshalb eine ständige Delegation an die Veranstaltungen der OECD, welche sich an die nationalen Parlamente richten, entsenden. Die Delegation soll sich frühzeitig mit OECD-spezifischen Thematiken befassen, um damit im Fall rascher internationaler Entwicklungen ihre Expertise in den verschiedenen Sachbereichskommissionen des Parlaments einbringen zu können.
3. Wirtschaftliche Folgen der Coronakrise
Die Kommission hat ihre Gespräche mit den Vorstehern des WBF, des EDI und des EFD über die wirtschaftlichen Folgen der Krise fortgesetzt (zu den Arbeiten der Kommission in Sachen Geschäftsmieten, siehe Medienmitteilung vom 19. Mai 2020). Im Mittelpunkt der Diskussion standen die nächsten Schritte zur Wiedereröffnung der öffentlichen Einrichtungen, die Pläne des Bundesrates zur Bewältigung einer allfälligen zweiten Epidemiewelle und die Staatsschuldenverwaltung.
Zudem hatte die Kommission die gleichlautenden Motionen der WAK-N (20.3134) und der WAK-S (20.3160) zur Wiederaufnahme der Geschäftstätigkeit öffentlicher Einrichtungen im Gastronomie- und Hotelgewerbe zu beraten. Während der Nationalrat der Motion 20.3134 in der ausserordentlichen Session zugestimmt hatte, hatte der Ständerat einen Ordnungsantrag auf Streichung der Motion 20.3160 von der Traktandenliste der Session angenommen. Die Kommission ist der Ansicht, dass mit dem Beschluss des Bundesrates die Hauptanliegen der beiden Motionen erfüllt sind. Ausserdem hat der Bundesrat bereits angekündigt, dass er am 27. Mai über die nächste, für den 8. Juni vorgesehene Lockerungsetappe befinden wird. Aus diesen Gründen hat die Kommission beschlossen, ihre Motion zurückzuziehen. Da die Motion ihrer Schwesterkommission nicht mehr zurückgezogen werden kann, beantragt sie mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung deren Ablehnung.
4. Weitere Beschlüsse
Die WAK-S beantragt einstimmig, eine Reihe von Protokollen zur Änderung der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit acht Ländern (19.052, 19.053, 19.054, 19.056, 19.059, 19.060, 19.061, 19.062) zu genehmigen. Die bedeutendste Änderung ist die Einführung einer Missbrauchsklausel, die vorsieht, dass Vorteile des DBA nicht gewährt werden, wenn das Erlangen dieser Vorteile einer der hauptsächlichen Zwecke der entsprechenden Gestaltung oder Transaktion war.
Die Kommission beantragt einstimmig, die Vorlage zur Änderung des Bundesgesetzes über den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen anzunehmen. Mit dieser vom Nationalrat bereits angenommen Vorlage sollen verschiedene technische Empfehlungen des Global Forum umgesetzt werden. Sie kommt in der Sommersession in den Ständerat.
Die Kommission hat am 19. Mai 2020 unter dem Vorsitz von Ständerat Levrat Christian (SP/FR) und teilweise in Anwesenheit der Bundesräte Alain Berset, Ueli Maurer und Guy Parmelin in Bern getagt.