Die Geschäftsprüfungskommissionen haben wichtige Fragen der Justizaufsicht untersucht wie etwa das moderne Management in der Justiz oder die Tragweite der parlamentarischen Oberaufsicht über die Gerichte. Sie haben auch ihre eigene diesbezügliche Aufsichtstätigkeit analysiert. Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates hält die Ergebnisse der Untersuchung in einem Bericht fest. Darin wird u.a. vorgeschlagen, die vorhandenen Synergien im Bereich der parlamentarischen Oberaufsicht auszuschöpfen. Dies vor allem im Hinblick auf das neu zu schaffende Bundesstrafgericht und Bundesverwaltungsgericht. Grundlegende Anpassungen im Bereich der parlamentarischen Oberaufsicht über die Justiz sind aufgrund der Analysen der GPK zurzeit nicht angezeigt.

Im Hinblick auf die Totalrevision der Bundesrechtspflege und vor dem Hintergrund verschiedener Reorganisationen von Justizbehörden im In - und Ausland haben die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) der eidgenössischen Räte im Januar 2001 beschlossen, wichtige Fragen zur parlamentarischen Oberaufsicht über die Justiz zu untersuchen.

Einem modernen Gerichtsmanagement, einer gut eingerichteten gerichtsinternen Aufsicht und einer hohen Transparenz über den Geschäftsgang misst die GPK des Ständerats in ihrem Untersuchungsbericht vom 28. Juni 2002 hohe Priorität zu. Diese Elemente sind Grundvoraussetzung für eine wirksame Oberaufsicht. Dem Bundesgericht empfiehlt die Kommission deshalb, in seiner Geschäftsberichterstattung neue Indikatoren zur Leistungserbringung aufzunehmen. Die Kommission wird ihrerseits die Oberaufsicht intensivieren, beispielsweise durch vertiefte Überprüfungen in der Gerichtsadministration.

Die Analyse der Oberaufsichtspraxis über Bundesgericht und Eidgenössisches Versicherungsgericht hat sodann aufgezeigt, dass die GPK ein breites Oberaufsichtsspektrum abdecken, ihre Befugnisse im Rahmen der Prüfung der Geschäftsberichte der Gerichte ausschöpfen und die verfassungsrechtlich verankerte Unabhängigkeit der richterlichen Behörden respektieren.

Im Hinblick auf das neu zu schaffende Bundesverwaltungsgericht und Bundesstrafgericht hat die GPK-S die Frage geprüft, ob und wie das Bundesgericht im Aufsichtskonzept über diese Gerichte einzubinden ist. Als oberstes Gericht wird das Bundesgericht vielfältigen Einblick in die Arbeit der unteren Instanzen haben. Diese Informationen sollten zuhanden der parlamentarischen Oberaufsicht nutzbar gemacht werden. Deshalb regt die GPK-S an, im Rahmen der Behandlung des Bundesgerichtsgesetzes das Bundesgericht gesetzlich zu ermächtigen, über die im Rahmen seiner Tätigkeit erhaltenen Eindrücke zur Arbeit der unterinstanzlichen Gerichte des Bundes zuhanden der GPK Meldung zu erstatten. Im Weiteren empfiehlt die Kommission den eidgenössischen Gerichten, in den Bereichen Informatik, Statistik, Benchmarking, Gerichtsverwaltung, Personalmanagement und Weiterbildung zusammenzuarbeiten.

Die GPK-S hebt zudem die Bedeutung einer sorgfältigen und professionellen Vorbereitung der Richterwahlen hervor. Sie ist zentral für die Qualität und das Funktionieren eines Gerichts und hat aus dem Blickwinkel der Oberaufsicht sozusagen präventiven Charakter. Im Rahmen der derzeitigen Beratungen der Totalrevision der Bundesrechtspflege wurden deshalb zu Recht Massnahmen eingeleitet, die eine sorgfältige Wahlvorbereitung erlauben werden. Entsprechende grundlegende Anpassungen sind aufgrund der Analysen der GPK-S im Bereich der Oberaufsicht nicht angezeigt. Hier geht es in erster Linie darum, die vorhandenen Synergien auszuschöpfen. Die Stärken des bisherigen Systems werden sich auch bei der Oberaufsicht über die unterinstanzlichen Gerichte des Bundes entfalten.

Ausgeführt wurde die Untersuchung von der durch nationalrätliche Mitglieder erweiterten Subkommission EJPD/Gerichte der GPK des Ständerates unter Beizug der Parlamentarischen Verwaltungskontrollstelle. Die daraus hervorgegangen drei Berichte wurden veröffentlicht und können auch auf der Homepage des Parlaments unter unter der Rubrik Veröffentlichungen abgerufen werden.

Die GPK-S tagte am 28. Juni 2002 unter dem Vorsitz von Ständerat Michel Béguelin (VD, S).

Bern, 01.07.2002    Parlamentsdienste