IAO-Abkommen Nr. 183 über den Mutterschutz
​Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates unterstützt eine Ratifikation des IAO-Abkommens Nr. 183 über den Mutterschutz. Es profitieren in erster Linie stillende Mütter.

​Nachdem der Nationalrat am 27. September 2012 mit 101 zu 56 Stimmen der parlamentarischen Initiative 07.455 (Maury Pasquier) zustimmte, die den Bundesrat ermächtigt, das IAO-Abkommen Nr. 183 über den Mutterschutz zu ratifizieren, beantragt die SGK-SR mit 5 gegen 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen dem Nationalrat zu folgen. Im Grossen und Ganzen stimmt die schweizerische Gesetzgebung bereits heute mit dem Abkommen Nr. 183 überein. Die einzige Ausnahme betrifft die Entlöhnung stillender Mütter am Arbeitsplatz (Stillpausen): hier soll – wie der Bundesrat vorgeschlagen hat - die Verordnung zum Arbeitsrecht (ArGV1) leicht angepasst und damit eine bessere Rechtssicherheit geschaffen werden.

Epidemiengesetz. Verlängerung des dringlichen Bundesgesetzes (12.083)

Um eine gesetzliche Lücke zu verhindern soll mit dieser Vorlage die Geltungsdauer von vier Bestimmungen im Bereich der Versorgung der Bevölkerung mit Heilmitteln bis zur Inkraftsetzung des revidierten Epidemiengesetzes, längstens aber bis zum 31. Dezember 2016, verlängert werden. Da die betroffenen Bestimmungen inhaltlich stets unbestritten waren und hinreichende gesetzliche Grundlagen notwendig sind, damit der Bund bereits vorsorglich Impfstoffe beschaffen kann, ist die Kommission oppositionslos auf die Vorlage eingetreten und beantragt keine Änderungen am Entwurf. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage einstimmig angenommen. Der Entwurf soll während der Wintersession von beiden Räten behandelt, für dringlich erklärt und am 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt werden.

Aufsicht über die Krankenversicherung weiter beraten

Die Kommission führte ihre Beratung über den Gesetzesentwurf betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (12.027) weiter. Mit 7 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung kam sie auf die Artikel 15 bis 17 zurück, in denen die Prämiengenehmigung und die Rückerstattung von zu hohen Prämieneinnahmen geregelt werden. Die Kommission war sich einig, dass zu hohe Prämieneinnahmen ausgeglichen werden sollen. In welcher Form und in welchem Verfahren dies zu geschehen hat, soll bis zur nächsten Sitzung vom 21./22. Januar 2013 geklärt werden. Dann will die Kommission auch über ein anderes Kernelement der Vorlage entscheiden, nämlich die Aufsicht über die Beziehungen einer Krankenkasse zu anderen Gesellschaften einer Versicherungsgruppe, der sie angehört. Zu diesem Thema hörte die SGK-SR Experten der Treuhand-Kammer und der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) an.

Die Kommission hörte zudem Vertreter der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und –direktoren (GDK) sowie von Santésuisse zur Frage an, ob und wie die in der Vergangenheit zu viel oder zu wenig bezahlten Prämien ausgeglichen werden könnten (12.026 KVG.Änderung). Die GDK hatte dazu im September 2012 einen neuen Vorschlag vorgelegt. Bis zur nächsten Sitzung der SGK-SR wird geprüft, ob eine überzeugendere Lösung gefunden werden kann.

Weitere Geschäfte

Nachdem die SGK-NR an ihrer Sitzung vom 2. November 2012 der Pa.Iv. Maury Pasquier. Kostenbeteiligung bei Mutterschaft. Gleichbehandlung (11.494 s) zugestimmt hatte, gab die SGK-SR nun dem Kommissionsekretariat und der Verwaltung den Auftrag, einen entsprechenden Gesetzesentwurf auszuarbeiten. Die Initiative will, dass Mütter nicht nur bei normalen Schwangerschaften von einer Kostenbeteiligung befreit werden, sondern auch bei Schwangerschaften, welche mit Komplikationen verbunden sind. Um ein mehrspuriges Verfahren zu vermeiden, wurde die ähnlich lautende Pa.Iv. Gutzwiller. Kostenbeteiligung in der Schwangerschaft abschaffen (12.449s) sistiert.

Die SGK-SR liess sich weiter über das vom Bundesrat angekündigte Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014 orientieren. Die Kommission war sich einig, dass die dort vorgeschlagene Senkung der Verzinsung der IV-Schuld gegenüber dem AHV-Fonds von 2 auf 1 Prozent nicht richtig ist und dem im Zusammenhang mit den Beschlüssen zum Bundesgesetz über die Sanierung der IV geäusserten Willen des Parlaments widerspricht. Sie wird sich diesbezüglich mit einem Brief an den Bundesrat wenden.

Die Kommission tagte am 15. November 2012 in Bern unter dem Vorsitz von Christine Egerszegi (FDP, AG) sowie der Vizepräsidentin Liliane Maury Pasquier (SP, GE) und in Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset.

Bern, 16. November 2012 Parlamentsdienste