Nach dem Erlassentwurf sollen nicht nur einfache Übertretungen des Strassenverkehrsgesetzes, sondern auch ähnliche Verstösse gegen andere Gesetze einfach, rasch und einheitlich mit Ordnungsbussen sanktioniert werden können. Die Kommission möchte eine Ausweitung auf das Personenbeförderungs- und das Eisenbahngesetz vertieft prüfen und hat der Verwaltung einen entsprechenden Auftrag zur Abklärung erteilt. Für die Kommission ist insbesondere von Interesse, wer mit Bussenkompetenz ausgestattet werden soll und welche Delikte sich zur Ahndung mittels Ordnungsbussen eignen. Sie will zudem den Standpunkt weiterer Akteure im Umfeld des öffentlichen Verkehrs in Erfahrung bringen.
Whistleblowing
Die Kommission beantragt dem Rat einstimmig, dem Beschluss des Nationalrates vom 5. Mai 2015 zuzustimmen, die Whistleblowing-Vorlage 13.094 an den Bundesrat zurückzuweisen mit dem Auftrag, den Entwurf verständlicher und einfacher zu formulieren. An der Grundstruktur der Vorlage soll jedoch festgehalten werden, namentlich was die Kaskade (Arbeitgeber, Behörde, Öffentlichkeit) sowie den Anreiz für die Schaffung interner Meldestellen betrifft.
Gewerbsmässige Vertretung im Zwangsvollstreckungsverfahren
Die Kommission hat die Vorlage 14.073 betreffend der gewerbsmässigen Vertretung im Zwangsvollstreckungsverfahren mit 9 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen. Die Vorlage will gewerbsmässigen Gläubigervertretungen den freien Zugang zum Markt in der ganzen Schweiz gewährleisten und wird daneben für redaktionelle Anpassungen in der Zivilprozessordnung genutzt. Bisher konnten die Kantone die gewerbsmässige Vertretung an gewisse Bedingungen knüpfen. Die Kommission ist dem Nationalrat gefolgt und hat entgegen dem Entwurf des Bundesrates einstimmig beschlossen den Kantonen die Möglichkeit zu belassen, einer Person aus wichtigen Gründen die gewerbsmässige Vertretung zu verbieten.
Verjährungsrecht
Die Kommission hat zur Vorlage 13.100 Verjährungsrecht Anhörungen durchgeführt zur Verjährungsfrage im Zusammenhang mit der Asbestproblematik. Sie wird an ihrer nächsten Sitzung mit der Detailberatung weiterfahren.
Verwaltungsstrafrecht
Die Kommission beantragt ihrem Rat einstimmig, die Motion 14.4122 des Nationalrates anzunehmen. Diese beauftragt den Bundesrat, eine Revision des Verwaltungsstrafrechts vorzulegen, die der Entwicklung hin zu einer grundrechtlich beherrschten Verfahrenspraxis Rechnung trägt.
Die Kommission hat am 13./14. August 2015 unter dem Vorsitz von Ständerat Stefan Engler (CVP, GR) in Bern getagt.
Bern, 14. August 2015 Parlamentsdienste