Nach Meinung der Mehrheit der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates (SiK-S) erlaubt die Armeestruktur, welche vom Ständerat in erster Lesung gutgeheissen wurde, im Nationalrat aber auf Widerstand stiess, die Armee im Einsatz einfach zu führen. Überdies ermöglicht die Gliederung in die Bereiche „Kommando Operationen“, „Unterstützungs-kommando“ und „Kommando Ausbildung“ sowie einen „Armeestab“ namentlich die Verantwortlichkeiten klar zuzuordnen. Dieser Beschluss wurde mit 7 zu 4 Stimmen gefällt. Eine Minderheit beantragt eine alternative Gliederung, bei welcher der Chef der Armee die Operationen direkt führt, unterstützt von einem Armeestab und einem Führungsstab. Dadurch soll insbesondere sichergestellt werden, dass die Einsatzverantwortung direkt beim Chef der Armee liegt. Mit 8 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung lehnte die Kommission eine Reduktion der mechanisierten Brigaden von drei auf zwei ab.
Mit der Beratung der AO (Vorlage 5) hat die SiK-S die zweite Lesung zur Änderung der Rechtsgrundlagen zur WEA abgeschlossen. Bereits an ihrer Sitzung vom 10./11. August 2015 hatte die Kommission die Änderung des Militärgesetzes (Vorlage 1) fertig beraten. Dabei ist sie den Beschlüssen des Nationalrates, die dieser vor der Gesamtabstimmung gefällt hatte, in drei Punkten gefolgt, und zwar bei der Streichung der Ombudsstelle, der Ausserdienststellung von Waffensystemen und Liquidation von Führungsbauten sowie bei der Finanzierung der Armee (keinen Betrag im Gesetz). Der Ständerat wird die Vorlagen 1 und 5 im Rahmen der Differenzbereinigung am 7. September 2015 behandeln (14.069).
Die SiK-S beantragt einstimmig, dem Bundesgesetz zur Verbesserungen beim Informationsaustausch zwischen Behörden im Umgang mit Waffen zuzustimmen (13.109). Nach vertiefter Diskussion beantragt die Kommission mit 6 zu 5 Stimmen, dass für alle noch nicht registrierten Feuerwaffen von Privatpersonen eine Meldepflicht vorzusehen ist. Die Mehrheit der Kommission ist der Auffassung, dass damit namentlich die Sicherheit der Polizistinnen und Polizisten verbessert werden kann. Zudem lasse sich die Nachregistrierung auf einfache Weise, ohne unnötigen bürokratischen Aufwand, umsetzen. Die Minderheit bezweifelt, dass diese Massnahme die erhoffte Sicherheitsverbesserung bringt. Erneut würden nur die unbescholtenen Bürger mit administrativem Aufwand belastet.
Schliesslich beantragt die SiK-S einstimmig der Vorlage 15.024 „Einsätze der Armee zur Unterstützung ziviler Behörden“ zuzustimmen wie auch mit 8 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen der Vorlage 14.059 „Änderung des Bundesgesetzes über den zivilen Ersatzdienst“. In Abweichung zum Nationalrat befürwortet die Kommission mit 6 zu 4 Stimmen, dass Zivildienstleistende zur Unterstützung in der schulischen Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen eingesetzt werden können.
Die Kommission hat am 31. August 2015 unter dem Vorsitz von Ständerat Alex Kuprecht (SVP, SZ) und teils in Anwesenheit der Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga, Vorsteherin des EJPD, und der Bundesräte Ueli Maurer, Chef des VBS, und Johann Schneider-Ammann, Vorsteher des WBF getagt.
Bern, 1. September 2015 Parlamentsdienste