Die Kommission stimmte der Initiative von Nationalrat Ruedi Lustenberger (C/LU) (14.471 n Pa.Iv. Keine Rückwirkungsklauseln in Volksinitiativen) mit 9 zu 5 Stimmen bei 10 Enthaltungen zu. Sie ist der Ansicht, dass rückwirkende Bestimmungen, wie sie z.B. auch in der Volksinitiative „Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)“ enthalten sind, Rechtsunsicherheit schaffen. Die Bürgerinnen und Bürger müssen in Treu und Glauben davon ausgehen können, dass Rechtsbestimmungen, die zum Zeitpunkt einer Handlung in Kraft sind, auch gelten. Das Vorhandensein einer Rückwirkungsklausel wäre somit neben der Verletzung der Einheit der Form, der Einheit der Materie sowie von zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts ein weiterer Grund für die Ungültigerklärung einer Volksinitiative.
Zahlreiche Kommissionsmitglieder haben sich in der Abstimmung der Stimme enthalten, weil sie eine umfassende Prüfung der Voraussetzungen für die Gültigkeit von Volksinitiativen bevorzugen, wie sie zur Zeit durch die Staatspolitische Kommission des Ständerates vorgenommen wird. Die SPK des Ständerates wird auch über das weitere Schicksal der vorliegenden parlamentarischen Initiative zu entscheiden haben: stimmt sie der Kommission des Nationalrates zu, so kann die entsprechende Verfassungsänderung ausgearbeitet werden.
Angemessene Entschädigung für die Erfüllung der anspruchsvollen Aufgaben des Parlaments
Nationalrat Toni Brunner (V, SG) schlägt mit seiner parlamentarischen Initiative (14.473 Pa.Iv. Brunner. Milizdienst am Vaterland) einen Systemwechsel bei den Einkünften der Mitglieder des Parlamentes vor. An die Stelle des heutigen Einkommens (2014: durchschnittlich ca. Fr. 70‘000 für Mitglieder des Nationalrates) soll ein System analog der Erwerbsersatzordnung (EO) treten. Geht man vom heutigen maximalen Tagesansatz der EO aus, so würde das Einkommen ungefähr halbiert. Zudem sollen die z.T. nicht gerechtfertigten Spesenentschädigungen (2014: durchschnittlich ca. Fr. 60‘000 für Mitglieder des Nationalrates) reduziert werden. Damit soll erreicht werden, dass die Ratsmitglieder in der Regel einer Erwerbsarbeit ausserhalb des Parlaments nachgehen; der schleichenden Entwicklung zu einem Berufsparlament, das sich nach Ansicht des Initianten von der Bevölkerung zunehmend entfremdet, wäre ein Riegel geschoben.
Die Kommission lehnt die Initiative mit 16 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab. Das Parlament und seine Mitglieder haben anspruchsvolle verfassungsmässige Aufgaben (Gesetzgebung, Oberaufsicht über Regierung und Verwaltung, usw.) zu erfüllen. Die Erfüllung dieser Aufgaben erfordert einen bestimmten Zeitaufwand, der auch angemessen entschädigt werden muss. Die vorgeschlagene Erwerbsersatzregelung würde dazu führen, dass die Ratsmitglieder für dieselbe Arbeit im Parlament sehr unterschiedlich entlöhnt werden. Personen mit einem kleineren Berufseinkommen könnten sich ein Parlamentsmandat nicht mehr leisten; damit wäre ein grosser Teil der Bevölkerung von vorneherein aus dem Parlament ausgeschlossen. Die Initiative würde also gerade das Gegenteil des von ihr gesetzten Ziels erreichen, indem noch mehr von anderer Seite (Kantone, Städte, Verbände usw.) bezahlte Berufspolitiker im Parlament Einsitz nehmen würden.
Die Kommission tagte am 26. März 2015 unter dem Vorsitz ihrer Präsidentin, Nationalrätin Cesla Amarelle (S, VD) in Bern.
Bern, 26. März 2015 Parlamentsdienste