​Beschleunigung des Asylverfahrens und Schaffung von Bundeszentren: Diese Leitplanken gab die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-SR) dem Bundesrat vor vier Jahren im Hinblick auf eine grundlegende Neustrukturierung des Asylbereichs vor. Nun folgt sie den entsprechenden Vorschlägen des Bundesrats und schlägt einige Konkretisierungen vor.

​Mit 6 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die Kommission in der Gesamtabstimmung die Vorlage des Bundesrats (14.063 s Asylgesetz. Neustrukturierung des Asylbereichs) mit kleineren Änderungen zuhanden ihres Rates verabschiedet. Im Zentrum der Vorlage steht eine erhebliche Beschleunigung der Asylverfahren, die künftig zu rund 60 Prozent in neu zu schaffenden regionalen Bundeszentren abgewickelt werden und mehrheitlich höchstens 140 Tage dauern sollen. Eine wichtige Voraussetzung für eine rasche, aber zugleich auch seriöse Prüfung der Asylgesuche ist eine unentgeltliche Beratung und Rechtsvertretung der Asylsuchenden in diesen Bundeszentren. Ein Antrag, der dieses Kernelement der Vorlage streichen wollte, wurde mit 9 zu 2 Stimmen abgelehnt.

In den Kommissionsberatungen standen die Stärkung der Position der Kantone und Gemeinden, die Gewährleistung der Sicherheit der Bevölkerung sowie verschiedene Teilaspekte des neu konzipierten Verfahrens wie die Rechtsberatung und -vertretung im Vordergrund.

Die Kommission schlägt vor, den Kantonen und Gemeinden durch das Gesetz explizit einen frühzeitigen Einbezug bei der Errichtung der Zentren zu garantieren. Damit soll die zentrale Stellung der Kantone und Gemeinden beim Aufbau der neuen Verfahrenszentren unterstrichen werden.

Erfüllt ein Kanton seine Aufgaben beim Vollzug der Wegweisung von Ausländern, deren Asylgesuch abgelehnt worden ist, nicht oder nur mangelhaft, so soll der Bund künftig daraus erwachsende Kosten den Kantonen belasten können.
Weiter beantragt die Kommission ihrem Rat, die Verletzung der Mitwirkungspflicht durch Asylsuchende in den Bundeszentren strenger zu sanktionieren, als dies der Bundesrat vorschlägt. Gesuche von Asylsuchenden, die in einem Verfahrenszentrum des Bundes den Behörden ohne triftigen Grund während mehr als fünf Tagen nicht zur Verfügung stehen, sollen formlos abgeschrieben werden.

Mit 7 zu 4 Stimmen lehnte es die Kommission jedoch ab, Asylsuchende, welche die Sicherheit und Ordnung innerhalb und ausserhalb eines Verfahrenszentrums erheblich stören, zwingend in besonderen Zentren und einem zugeteiltem Rayon unterzubringen.

Die Kommission tagte am 30. April 2015 unter dem Vorsitz ihrer Präsidentin, Ständerätin Verena Diener Lenz (ZH, GL) in Bern.

Bern, 30. April 2015 Parlamentsdienste