Revision Waldgesetz
​Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates hat die Differenzbereinigung zum Waldgesetz vorgenommen. Sie unterstützt dabei grundsätzlich zusätzliche Fördermassnahmen, wie sie vom Nationalrat in die Vorlage eingebracht wurden.

​Bei der Differenzbereinigung zum Waldgesetz (14.046) folgte die Kommission im Grundsatz dem Nationalrat. Mit 7 zu 4 Stimmen nahm sie die Bestimmungen an, mit welchen die Verwendung von nachhaltig produziertem Holz in öffentlichen Bauten gefördert werden soll (Art. 34b). Sie schränkte allerdings die Anwendung der Massnahmen auf bundeseigene Bauten und Anlagen ein. Ebenso unterstützte die Kommission die vom Nationalrat geforderte Finanzhilfe des Bundes für Erschliessungsanlagen ausserhalb des Schutzwaldes (Art. 38a), führte aber mit 7 zu 4 Stimmen zusätzliche Bedingungen ein, um Übererschliessungen zu vermeiden. Zwei Minderheiten sprachen sich gegen die zusätzlichen Fördertatbestände aus. Im Weiteren hielt die Kommission am Beschluss des Ständerates zur Erhöhung der Sicherheit bei Holzarbeiten fest (Art. 21a), will aber bei der Umsetzung neu eine Übergangsfrist gewähren.

 

Neuregelung der Wasserzinse nach 2019

Die Kommission möchte die Suche nach Lösungen für eine neue Regelung der Wasserzinse nach 2019 nicht eingrenzen. Sie beantragt einstimmig, die Motion ihrer Schwesterkommission „Wasserzinsregelung nach 2019“ (14.3668) abzuändern. Zwar soll die gegenwärtig schwierige Situation vieler Wasserkraftwerke vom Bundesrat bei der Neuregelung berücksichtigt werden. Die Kommission spricht sich aber dagegen aus, bereits Massnahmen zur Flexibilisierung der Wasserzinsregelung in den Vordergrund zu stellen, wie das im zweiten Teil des Motionstextes vorgeschlagen wird.

 

Hotelbetriebe ausserhalb der Bauzonen

Die Kommission hat beschlossen, den Bundesrat mit einer Motion zu beauftragen, die raumplanrechtlichen Bestimmungen für Hotelbetriebe anzupassen. Ausserhalb der Bauzonen sollen Hotels im Rahmen eines Umbaus oder eines Wiederaufbaus erweitert werden können, um den heutigen Bedürfnissen gerecht zu werden. Die Motion sieht zudem vor, dass Zweckänderungen von Tourismusbetrieben in Einzelfällen möglich sein sollen. Nach Ansicht der Kommission sind die heutigen Bestimmungen zu restriktiv und verhindern eine massvolle Entwicklung des alpinen Tourismus, der derzeit vor grossen Herausforderungen steht.

Letztlich hat die Kommission einstimmig der Motion Landolt 14.3830 zugestimmt, wonach der Begriff „Jagdbanngebiet“ im Jagdgesetz durch den Begriff „Wildtierschutzgebiet“ ersetzt werden soll. Ebenso nahm sie, dem Nationalrat folgend, die Ziffern 4, 6 und 7 der Motion Fässler 15.3282 zu den NFA-Programmvereinbarungen im Bereich Wald einstimmig an.

 

Die Kommission hat am 17. November 2015 unter dem Vorsitz von Ständerat Ivo Bischofberger (CE/AI) in Bern getagt.

 

 

Bern, 18. November 2015 Parlamentsdienste