Thematisiert wurde unter anderem die Ausgestaltung des politischen Dialogs zwischen der Schweiz und der EU über die künftigen bilateralen Beziehungen. In diesem Zusammenhang wurden die aktuelle Situation und die konkreten Perspektiven besprochen. Die APK-N informierte sich ausserdem über die Fortschritte in den verschiedenen Dossiers respektive über die Blockaden und deren mögliche Auflösung. Nach Ansicht einiger Kommissionsmitglieder hätten beim geplanten Treffen am World Economic Forum zwischen Maros Sefcovic, Vizepräsident der Europäischen Kommission und zuständig für das Schweiz-Dossier, und dem Bundespräsidenten, das wegen der Gesundheitslage verschoben werden musste, die Agenda für die weiteren Gespräche sowie die künftige Strategie präzisiert werden können. Ebenfalls Thema war das Memorandum of Understanding mit der EU betreffend den zweiten Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten, das der Bundesrat im November 2021 genehmigt hatte.
Im Weiteren hat sich die Kommission über verschiedene internationale Aktualitäten informiert. Zunächst hat sie sich über den Hintergrund der aktuellen Ereignisse in Kasachstan orientieren lassen und darüber, wie das EDA diese einschätzt. Ausserdem wurde über die Situation in Afghanistan und insbesondere über jene der ehemaligen EDA-Mitarbeitenden, die in die Schweiz evakuiert wurden, diskutiert.
Weitere Themen und Beschlüsse
Gemäss Artikel 152 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes wurde die APK-N zum Vorhaben des Bundesrates konsultiert, das Kooperationsbüro in Mali in eine Botschaft mit Seitenakkreditierungen in Burkina Faso und Niger umzuwandeln. Die Kommission hat diesem Vorhaben mit 16 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass diese Umwandlung einen wichtigen Pfeiler der Subsahara-Afrika-Strategie darstellt und die Schweiz auf diese Weise ihre Interessen auf politischer Ebene besser vertreten und ihr Engagement vor Ort verstärken kann.
Im Rahmen einer kommissionsinternen Diskussion über ihre Konsultationsrechte gemäss Artikel 152 des Parlamentsgesetzes hat die Kommission entschieden, die Thematik an kommenden Sitzungen weiter zu vertiefen und sich diesbezüglich mit dem Bundesrat auszutauschen. Ihr Ziel ist es, die konsequente Wahrung des gesetzlich verankerten Konsultationsrechts sicherzustellen und ihren Stellungnahmen zuhanden des Bundesrates angemessene Beachtung zu verschaffen.
Die Kommission hat ferner folgende Petitionen abgelehnt:
- «Massnahmen gegen den israelischen Staat» (21.2015): ohne Gegenstimme;
- «Nein zur Gesundheitsapartheid in Palästina» (21.2008): mit 16 zu 9 Stimmen;
- «Volle Transparenz in der Sache UNRWA / Pierre Krähenbühl» der Gesellschaft Schweiz-Palästina (21.2006): mit 14 zu 11 Stimmen.
Mit 21 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat die Kommission einer Änderung des Gaststaatgesetzes (21.076) zugestimmt, welche der besonderen Situation des IKRK im Bereich der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge Rechnung tragen soll.