Die Aussenpolitische Kommission des Ständerates (APK-S) hat die Beratung der Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2025–2028 (24.049) abgeschlossen. Sie zeigt sich mit den Zielen und Prioritäten des Bundesrates sowie mit den vorgesehenen finanziellen Mitteln einverstanden. Die APK-S ist einstimmig auf die Vorlage eingetreten und hat diese in der Gesamtabstimmung angenommen.

Der Bundesrat beantragt in seiner Botschaft Verpflichtungskredite in Höhe von insgesamt 11,27 Milliarden Franken für die humanitäre Hilfe, die Entwicklungszusammenarbeit sowie die Friedens- und Menschenrechtsförderung. Im Rahmen der IZA-Strategie sind 1,5 Milliarden Franken für die Ukraine und die Region vorgesehen, namentlich für die humanitäre Hilfe, die Entwicklungszusammenarbeit und den Wiederaufbau sowie für die Förderung von Frieden, Demokratie und Menschenrechten. Die restlichen Mittel werden hauptsächlich in den vier Schwerpunktregionen der Strategie 2021–2024 eingesetzt.

Kernthemen der Beratungen der Kommission waren der Stand der Umsetzung des Unterstützungsprogramms für die Ukraine für die Jahre 2025–2028, die angemessene Höhe der Verpflichtungskredite sowie die Verknüpfung der Entwicklungszusammenarbeit mit Migrationsfragen. Zu letzterem Punkt hat die Kommission mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung einem Antrag zugestimmt, der fordert, dass die Programme in den Schwerpunktländern der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit reduziert werden, wenn diese Länder nicht ausreichend bereit sind, die Verknüpfung mit der Migrationspolitik zu akzeptieren. Zudem hat die Kommission mehrere Anträge zur Höhe der Verpflichtungskredite abgelehnt, welche die Ukraine-Hilfe reduzieren oder die Quote für die öffentliche Entwicklungshilfe auf 0,5 Prozent des Bruttonationaleinkommens erhöhen wollten. In der Gesamtabstimmung hat die Kommission die drei Entwürfe wie folgt angenommen:

- Bundesbeschluss über die Finanzierung der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit in den Jahren 2025–2028: einstimmig;

- Bundesbeschluss über die Finanzierung der Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe in den Jahren 2025–2028 (inkl. Ukraine und Region): mit 12 zu 1 Stimmen;

- Bundesbeschluss über die Finanzierung von Massnahmen zur Friedensförderung und zur Stärkung der Menschenrechte in den Jahren 2025–2028: einstimmig.

Im Anschluss an die Beratung der IZA-Strategie hat die Kommission ausserdem einstimmig beschlossen:

- eine Kommissionsmotion (24.3824) einzureichen, die den Bundesrat beauftragt, dem Parlament eine auf einem Gesetz basierende Rechtsgrundlage für die Ukraine-Hilfe zu unterbreiten;

- die Behandlung der Motionen 23.3056 Zopfi («Unterstützungsplan für die Ukraine. Gesetzliche Grundlage und fünf Milliarden Franken zur Unterstützung von humanitärer Hilfe, zum Schutz der Zivilbevölkerung und Wiederaufbau der Infrastruktur») und 23.3182 Rechsteiner Thomas («Ukraine. Mehr Engagement für den Frieden») zu sistieren.