Die Finanzkommission beantragt dem Nationalrat die Staatsrechnung 2015 und die Sonderrechnungen zu genehmigen sowie dem Nachtrag I zum Voranschlag 2016 zuzustimmen. Bericht erstattet wurde von den Subkommissionen über den Stand des Internen Kontrollsystems (IKS) und die Qualität der Führung der Informatikprojekte. Kenntnis nahm sie von den Jahresberichten 2015 der Neat-Aufsichtsdelegation (16.005) und der Eidgenössischen Finanzkontrolle. In einem Mitbericht unterstützt sie die Armeebotschaft (16.026).

Staatsrechnung 2015 (16.003) und Nachtrag I zum Voranschlag 2016 (16.007)

Die Finanzkommission beantragt dem Nationalrat mit 23 Stimmen (2 Enthaltungen) die Staatsrechnung 2015 zu genehmigen. Die Rechnung schliesst mit einem Überschuss von rund 2,3 Milliarden Franken in der ordentlichen Finanzierungsrechnung, budgetiert war ein Überschuss von nur 411 Millionen Franken (vgl. zu den Einzelheiten auch die Medienmitteilung des Bundesrates vom 17. Februar 2016). Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) empfahl der Kommission, die Staatsrechnung ohne Einschränkung zu genehmigen. Die Subkommissionen, welche die Rechnung der einzelnen Departemente sowie der Behörden und Gerichte vertieft geprüft hatten, attestierten Bundesrat und Verwaltung einen sorgsamen Umgang mit den Steuergeldern. Auch die Rechnungsabschlüsse der Sonderrechnungen gaben zu keinen besonderen Bemerkungen Anlass und werden dem Nationalrat zur Genehmigung vorgeschlagen (Bundesbeschluss (BB) II: Fonds für die Eisenbahngrossprojekte: einstimmig; BB III: Infrastrukturfonds: 24 Stimmen (1 Enthaltung); BB IV: Eidgenössische Alkoholverwaltung: einstimmig).

Der Bundesrat beantragt dem Parlament 22 Nachtragskredite in der Höhe von insgesamt rund 397 Millionen Franken, davon entfallen rund 353 Millionen Franken auf den Asylbereich. Diese Kredite führten in der Kommission zu einer längeren Diskussion. Die FK beantragt den Nationalrat, den Bundesbeschluss über den Nachtrag I zum Voranschlag 2016 mit 16 zu 5 Stimmen (4 Enthaltungen) zu bewilligen.

Anlässlich der Staatsrechnungssitzungen befassten sich die Subkommissionen auch mit dem Stand des Internen Kontrollsystems (IKS) und mit der Führung und Steuerung der Informatik in den einzelnen Departementen. Die FK stellt fest, dass das IKS in der Bundesverwaltung auf einem insgesamt guten Niveau ist. Ausgeführt wurde von Teilen der Verwaltung, es gebe mittlerweile zu viele Kontrollen. Die Kommission beauftragte das EFD in einem kurzen Bericht, Nutzen und Aufwand des IKS darzustellen. Die Berichterstattung in der Kommission zur Informatikführung in den Departementen ergab, dass in diesem Bereich Verbesserungen erzielt wurden.

Abgelehnt mit 17 zu 7 Stimmen (1 Enthaltung) wurde ein Antrag auf eine Kommissionsmotion, welche vom Bundesrat die Einsetzung einer Task-Force in Sachen Offshore-Geschäfte verlangte. Der Antrag bezog sich insbesondere auf die Veröffentlichung des internationalen Journalistenkonsortiums ICIJ vom 9. Mai 2016.

Finanzoberaufsicht

Die für das VBS und das UVEK zuständigen Subkommissionen erstatteten Bericht über die gemeinsam mit den zuständigen Subkommissionen der GPK durchgeführten Sitzungen zu den verselbstständigten Einheiten SBB, Post, Swisscom, Skyguide und RUAG.
Der Direktor der EFK stellte deren Jahresbericht 2015 vor. Im Rahmen einer Vorkonsultation diskutierte die FK den Vorentwurf einer Teilrevision des Finanzkontrollgesetzes, der vor allem die Motionen der GPK aus dem Untersuchungsbericht Insieme (14.4009, 14.4010) umsetzt.
Der Präsident der Neat-Aufsichtsdelegation stellte deren Jahresbericht 2015 (16.005) vor. Die FK nahm erfreut zur Kenntnis, dass dieses Jahrhundertbauwerk auf Kurs ist.

Mitbericht zur Armeebotschaft (16.026)

In einem Mitbericht nach Artikel 50 Absatz 3 Parlamentsgesetz an die federführende Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SiK-N) äussert sich die FK-N zur Armeebotschaft 2016 (16.026). Die Vorlage wurde bereits vorberaten durch die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SiK-S), der Ständerat berät sie in der Sommersession. Da die SiK-N nach der Sommersession unmittelbar nach der FK-N tagt, befasste sich die Kommission aus Zeitgründen bereits jetzt mit der Vorlage.

Die Mehrheit der FK beantragt mit 12 zu 11 Stimmen (1 Enthaltung) dem Antrag der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates zu folgen und nicht auf den Bundesbeschluss einzutreten. Die Mehrheit begründet dies damit, dass das Parlament im Rahmen der Vorlage Weiterentwicklung der Armee (14.069) einen Zahlungsrahmen von 20 Milliarden Franken bewilligt hat (vgl. dazu die Medienmitteilung der sda zum Entscheid der SIK-S vom 19. April 2016). Die Minderheit wollte den Bundesbeschluss an den Bundesrat zurückweisen, damit dieser aufzeigen kann, welche Projekte mit diesen 20 Milliarden Franken finanziert werden. Der Antrag steht unter anderem in Zusammenhang mit dem Entscheid des Vorstehers des VBS, das Projekt BODLUV zu sistieren. Im Anschluss lehnte die FK mit 17 zu 7 Stimmen einen Antrag ab, den Zahlungsrahmen um 250 Millionen Franken zu kürzen, da das Projekt BODLUV vom Vorsteher des VBS sistiert wurde. Gemäss Planung sind dafür im Zeitraum des Zahlungsrahmens 2017 – 2020 Zahlungen in dieser Höhe vorgesehen.

Mit 16 zu 7 Stimmen (1 Enthaltung) lehnte die FK beim Bundesbeschluss über das Rüstungsprogramm 2016 einen Antrag ab, der die Beschaffung eines 12-cm-Mörsers um 200 Millionen Franken kürzen wollte. Der Antrag wurde damit begründet, dass die Schweizer Armee im Vergleich zu anderen Armeen zu viel Gewicht auf die Artillerie lege. Kein Antrag lag zum Bundesbeschluss zum Immobilienprogramm 2016 vor.

Die Finanzkommission tagte am 9. und 10. Mai 2016 unter dem Vorsitz ihrer Präsidentin, Margret Kiener Nellen (SP/BE), in Bern. Zeitweise anwesend waren Finanzminister Ueli Maurer, der Direktor sowie weitere Mitarbeitende der Eidg. Finanzverwaltung, Vertreter des EJPD, VBS und des UVEK sowie der Direktor und Vizedirektor der Eidg. Finanzkontrolle.


Bern, 10. Mai 2016 Parlamentsdienste