Für die FK-N sind die rechtlichen Voraussetzungen nicht gegeben, den vom Bundesrat unterbreiteten Planungsbeschluss, der die Grundzüge der Unterstützung des Bundes für die Vorbereitung und Durchführung der Winterspiele 2038 enthält, dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Der Bundesbeitrag von maximal 200 Millionen Franken kann nicht als «von grosser Tragweite» im Sinne von Artikel 28 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes angesehen werden. Die Unterstellung des Beschlusses unter das fakultative Referendum würde de facto der Durchführung eines Finanzreferendums entsprechen. Dieses Instrument gibt es zwar in einigen Kantonen und Gemeinden, nicht aber auf Bundesebene.
Die Höhe des Bundesbeitrags von maximal 200 Millionen Franken erachtet die Kommission angesichts des zu erwartenden wirtschaftlichen Nutzens und der mehrheitlich privaten Finanzierung als vertretbar. Sie weist zudem darauf hin, dass die Vorlage des Bundesrates eine Defizitgarantie des Bundes für Swiss Olympic, den Verein «Olympische und Paralympische Winterspiele 2038» oder das Internationale Olympische Komitee ausschliesst. Im Weiteren begrüsst die FK-N, dass das Vorhaben vor allem auf die bestehende Infrastruktur setzt und sich so die Kosten sowie die Umweltauswirkungen in Grenzen halten lassen. Sie ersucht die WBK-N mit 21 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen, den Planungsbeschlussentwurf des Bundesrates gutzuheissen (26.054 n).
Armeebotschaft 2026
Die FK-N hat sich im Mitberichtsverfahren mit der Armeebotschaft 2026 (26.025 s) befasst. Sie kommt auf der Grundlage der zusätzlichen Informationen, die sie vom Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) erhalten hat, zum Schluss, dass die vom Bundesrat beantragten Vorhaben innerhalb der aktuellen finanzpolitischen Rahmenbedingungen finanzierbar und die entsprechenden Verpflichtungskredite umsetzbar sind.
Einstimmig beantragt die Kommission der in dieser Sache zuständigen Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates (SiK-N) und dem Nationalrat, auf das Rüstungsprogramm 2026 einzutreten und diesem gemäss Entwurf zuzustimmen. Damit spricht sie sich für Verpflichtungskredite in der Höhe von rund 2,4 Milliarden Franken aus. Mit 16 zu 8 Stimmen befürwortet sie den Zusatzkredit für die Beschaffung der F-35A-Kampfflugzeuge. Die Minderheit beantragt Nichteintreten, da sie der Ansicht ist, dass dieser Zusatzkredit über 394 Millionen Franken zu einem Zeitpunkt auf den Tisch kommt, in dem die Abhängigkeit der Schweiz von US-amerikanischer Technologie angesichts der Entwicklung der geopolitischen Beziehungen zu den USA grundlegend zu hinterfragen ist. Mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung heisst die FK-N das Immobilienprogramm VBS 2026 gut. Die Minderheit ist der Ansicht, dass die baulichen Massnahmen im Zusammenhang mit dem F-35A aus Transparenzgründen direkt über den Zusatzkredit für die Beschaffung der F-35A-Kampfflugzeuge zu finanzieren sind und nicht über das Immobilienprogramm.
Finanzierung der Reservekraftwerke
Die FK-N hat die finanzpolitischen Aspekte des Bundesratsentwurfs zur Finanzierung der Reservekraftwerke (26.052 n) geprüft. Mit 17 zu 7 Stimmen beantragt sie der in dieser Sache zuständigen Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK-N), die Beratung der Vorlage zu sistieren, bis im Frühjahr 2027 der neue ElCom-Bericht über die Versorgungssicherheit veröffentlicht wird. Es ist sicherzustellen, dass die vorgesehene Gesamtleistung tatsächlich nötig ist und in einem angemessenen Verhältnis zum Energiebedarf steht. Diese offenen Fragen dürfte der ElCom-Bericht beantworten können. Die Minderheit ist angesichts der geopolitischen Unsicherheiten der Auffassung, dass diese Reservekraftwerke für die Gewährleistung einer sicheren und raschen Stromversorgung unerlässlich sind. Eine Sistierung der Behandlung erachtet sie als zu riskant für die Wirtschaft und die Schweizer Bevölkerung.
Verfahren bei dringlichen Krediten
Seit der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS im Frühjahr 2023 haben sich die Finanzkommissionen und die Staatspolitischen Kommissionen der eidgenössischen Räte mehrfach mit der Rolle des Parlaments bei der Genehmigung dringlicher Kredite auseinandergesetzt. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) beschloss in diesem Zusammenhang die Kommissionsinitiative 24.400, die unter anderem darauf abzielt, die rechtlichen Folgen zu klären für den Fall, dass das Parlament Krediten, die von der Finanzdelegation (FinDel) im Dringlichkeitsverfahren bewilligt wurden, die nachträgliche Genehmigung versagt. Die SPK-N hat die FK-N ersucht, zu ihrem Vorentwurf zur Umsetzung der Initiative Stellung zu nehmen. Die FK-N hat die von der SPK-N vorgeschlagene Lösung und ein auf ihr Ersuchen vom FK- und FinDel-Sekretariat ausgearbeitetes Alternativmodell eingehend geprüft und sich dann mit 15 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen dafür ausgesprochen, am Status quo festzuhalten. Nach Ansicht der Kommissionsmehrheit haben das geltende Recht und die bestehende Praxis den Vorteil, dass der Bundesrat sehr rasch und wirksam handeln kann. Dank des Notrechts hat der Bundesrat die Möglichkeit, eine Rechtsgrundlage zu schaffen und gestützt auf diese der FinDel einen Kreditantrag zu unterbreiten. Der Bund ist auf diese Weise überaus handlungsfähig und kann bei Krisen sehr schnell unterstützend eingreifen. Das Parlament wird in den Entscheidprozess einbezogen durch das Erfordernis der nachträglichen Genehmigung.
Die Kommission hat am 25. Juni 2026 unter dem Vorsitz von Nationalrat Jacques Nicolet (SVP, VD) und teils in Anwesenheit von Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Departemente (EFD, EJPD, VBS und UVEK) in Basel getagt.