Die GPK-S richtete 2018 einen Bericht über die laufende MiGeL-Revision des BAG mit fünf Empfehlungen an den Bundesrat. In der MiGeL sind alle Mittel und Gegenstände aufgeführt, die auf ärztliche Anordnung abgegeben, von den Versicherten direkt oder mit Hilfe einer nichtberuflich beteiligten Person angewendet und von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) übernommen werden.
Auf der Grundlage der Stellungnahme des Bundesrates von Januar 2019 und verschiedener zusätzlicher Abklärungen nimmt die Kommission erfreut zur Kenntnis, dass der Bundesrat ihre Einschätzung im Wesentlichen teilt und bereit ist, mehrere ihrer Empfehlungen zur laufenden MiGeL-Revision umzusetzen. Sie begrüsst in ihrem heute veröffentlichten Kurzbericht die Absicht des Bundesrates, eine Bilanz der mit der MiGeL-Revision erzielten Einsparungen anzufertigen (Empfehlung 1), auch wenn diese Bilanz bedauerlicherweise nicht sehr ins Detail gehen wird. Zudem zeigt sie sich erfreut über die Massnahmen, die der Bundesrat ergriffen hat, um ein Monitoring der MiGeL-Kosten einzuführen (Empfehlung 2) und die Transparenz der Verfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit der Produkte und zur Festlegung der MiGeL-Höchstvergütungsbeträge zu erhöhen (Empfehlung 5).
Die Kommission nimmt zur Kenntnis, dass die Nachverfolgung der Situation bei den MiGeL-Produkten nach wie vor am grundsätzlichen Problem der schlechten Qualität der in diesem Bereich verfügbaren Daten scheitert. In ihrem Bericht von 2018 hatte sie den Bundesrat ersucht, die Qualität der MiGeL-Daten zu verbessern (Empfehlung 3), doch wie ihre Abklärungen ergeben haben, ist diese nach wie vor klar unzureichend, wodurch dem BAG keine angemessene Aufsicht möglich ist. Die GPK-S ist sich bewusst, dass die eidgenössischen Räte entschieden haben (im Rahmen der Behandlung der parlamentarischen Initiative 16.411), die Erhebung individueller Versichertendaten im MiGeL-Bereich durch das BAG derzeit nicht zuzulassen. Die Kommission ist nach wie vor der Ansicht, dass die Verbesserung der Daten zu den MiGeL-Produkten zumindest ein mittelfristiges Ziel bleiben sollte und fordert den Bundesrat auf, alle ihm im Rahmen des geltenden Rechts zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Datenverbesserung zu nutzen. Sie ersucht den Bundesrat zudem, im Rahmen seiner laufenden Arbeiten im Bereich der Datenstrategie im Gesundheitswesen zu prüfen, welche Lehren im Hinblick auf eine verhältnismässige Nutzung der Daten zu den MiGeL-Produkten gezogen werden können.
Die Kommission nimmt ferner erfreut zur Kenntnis, dass der Bundesrat darauf hinwirken möchte, dass die Aufsicht über die Abgabestellen, die hauptsächlich den Versicherern obliegt, verbessert wird (Empfehlung 4). In ihren Augen ist jedoch schwer abzuschätzen, wie sich die vom Bundesrat in dieser Sache angekündigten Massnahmen konkret auswirken werden. Sie ist im Übrigen der Ansicht, dass der Bundesrat ungenügend über die Situation der Abgabestellen in der Schweiz informiert ist: So hat dieser z. B. keinerlei Übersicht über die bestehenden Abgabezentren in der Schweiz oder über die Sanktionen der Versicherer gegen diese Zentren. Die GPK-S nimmt schliesslich zur Kenntnis, dass es der Bundesrat nicht für notwendig erachtet, auf eine stärkere Konzentration der Abgabestellen hinzuwirken.
In Anbetracht der ihr vorliegenden Informationen hat die Kommission beschlossen, ihre Inspektion abzuschliessen. Sie wird die Entwicklungen im Bereich der MiGeL-Revision aber weiterhin verfolgen und sich spätestens 2022 im Rahmen einer Nachkontrolle über die Umsetzung ihrer Empfehlungen informieren. Sie wird sich dann auch mit den in ihrem Kurzbericht erwähnten offenen Fragen befassen.
Die GPK-S hat am 17. November 2020 unter dem Vorsitz von Ständerätin Maya Graf (Grüne, BL) in Bern getagt.