Bundesratswahlen sind mit einer grossen Medienpräsenz verbunden. Deshalb hat die Verwaltungsdelegation der eidgenössischen Räte im November 2009 ein Grundlagekonzept für Medienakkreditierungen bei Bundesratswahlen verabschiedet. Seither werden die Akkreditierungen für Medienschaffende mittels Kontingenten vergeben. Dies gilt wiederum für die Bundesratswahl, die am 7. Dezember 2022 stattfinden wird.
Allgemeine Informationen
- Anmeldeformulare, Weisungen und Merkblätter sind auf der Startseite
parlament.ch in der Rubrik
"Im Fokus" Anmeldefrist für die Akkreditierung ist der
25. November 2022. Später eingesandte Gesuche werden
nicht berücksichtigt.
- Ausgefüllte Akkreditierungsformulare sind per E-mail zu retournieren an:
information@parl.admin.ch
- Akkreditierungsbestätigungen werden nur per E-mail versandt.
- Es werden
keine Zutrittsausweise verschickt. Die Ausweise können ab dem
5. Dezember 2022 gegen Vorweisen der Akkreditierungsbestätigung sowie eines amtlichen Ausweises im Medienzentrum (Empfangsdesk, 8 - 12 und 14 - 17 Uhr) abgeholt werden. Am Wahltag können die Ausweise am gleichen Ort ab 06.30 Uhr in Empfang genommen werden. - Die Parlamentsdienste stellen tagesaktuelle Fotos zur Verfügung. Der Link dazu findet sich auf
parlament.ch. Ebenfalls können dort Videosequenzen im Rohschnitt, produziert durch die SRG SSR, bezogen werden.
- Die Parlamentsdienste bieten ausser einem
freien Wifi-Zugang keine Infrastruktur an. Elektronische Medien, die eine Internet-Leitung benötigen, sind gebeten direkt mit
Swisscom Event & Media Solutions, Tel. 0800 22 40 40, Kontakt aufzunehmen.
- Es ist
nicht gestattet, ein eigenes Drahtlosnetzwerk einzurichten.
Im Parlamentsgebäude gibt es am Wahltag keine Arbeitsplätze. Für Vertreterinnen und Vertreter der privaten elektronischen Medien werden im Medienzentrum rund
20 Arbeitsplätze eingerichtet. Die interessierten Medien können sich nach Erhalt der Akkreditierungsbestätigung bis spätestens
2. Dezember 2022 direkt an Peter Tuor, Betriebsleiter Medienzentrum, wenden 058 469 17 38,
medienzentrum@bk.admin.ch
Die Plätze auf den Pressetribünen werden von der Vereinigung der Bundeshausjournalistinnen und -journalisten (VBJ) fest zugeteilt. Kontakt: Adrian Camartin, Vorstandsmitglied VBJ;
adrian.camartin@rtr.ch; 031 326 33 92. Film-, Foto- und Tonaufnahmen von den Tribünen aus sind nicht gestattet.
Wichtig: Für die Koordination der
Frequenzen ist das
Produktionszentrum Bundeshaus zuständig (separates Dokument).
Kontakt:
Yannick.Gremaud@srgssr.ch; 031 326 33 21.
Informationen für:
Festakkreditierte Bundeshausjournalistinnen und -journalisten
-
Permanent akkreditierte Bundeshausjournalistinnen und -journalisten mit (C-Ausweis) benötigen
keinen Spezialausweis (Liste Bundeskanzlei, Stand November 2022). Sie tragen am Wahltag ihren
Badge sichtbar auf sich.
Festakkreditierte Bundeshausfotografinnen und -fotografen
-
6 fest akkreditierte Bundeshausfotografinnen und -fotografen bilden einen Pool. Eine Person aus dem Pool fotografiert auch im Auftrag der Parlamentsdienste. Für die Koordination des Pools ist Peter Schneider, Vorstandsmitglied der Vereinigung der Bundeshausjournalistinnen und -journalisten (VBJ) zuständig. Kontakt:
pschneider@keystone.ch. Die Namen der Fotografen müssen bis spätestens am
Dezember 2022 dem Ressort Information & Redaktion gemeldet werden:
information@parl.admin.ch. - Die Saalfotografinnen und -fotografen erhalten einen
zusätzlichen Ausweis, der gegen Unterschrift beim Ressort Information & Redaktion (Parlamentsgebäude Büro U228) abgeholt werden kann.
Alle anderen Medienschaffenden (Print, Online-Medien, Radio, Video, Foto)
Die Parlamentsdienste vergeben für den Wahltag maximal 160 Akkreditierungen. Sie werden nach Eingangsdatum berücksichtigt (first come, first served). Die
erleichterte Tagesakkreditierung (C1-Ausweise) berechtigt am Wahltag
nicht zum Zutritt zum Parlamentsgebäude. Inhaberinnen und Inhaber müssen sich bei Bedarf im Rahmen des Kontingents akkreditieren.
Keine zusätzlichen Spezialausweise erhalten Titel mit einer zentralisierten, tagesaktuellen Inland- und Bundeshausredaktion.
Im Weiteren gelten folgende Kriterien:
- Tagesaktuelle Medien, die über eine
eigenständige Inlandredaktion verfügen und keiner Verbundsredaktion angehören, erhalten maximal
2 Spezialausweise.
- Sonntagszeitungen und weitere Wochenpublikationen mit Inlandberichterstattung
1 Spezialausweis. -
Freischaffende Fotografinnen und Fotografen erhalten einen Spezialausweis, sie haben jedoch keinen Zutritt in den Nationalratssaal sowie auf die Presse- und Besuchertribünen.
- Für Live-Plattformen von Privat-TV steht gemäss dem Grundlagekonzept der Verwaltungsdelegation das Ständerats-Vorzimmer Ost zur Verfügung.
SRG SSR
- Der Zutritt für den Host Broadcaster SRG SSR wird separat geregelt. Er ist ebenfalls kontingentiert.