Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-S) beantragt ihrem Rat mit 7 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung, den vom Bundesrat beantragten Verpflichtungskredit von 3'364,5 Millionen um 160,2 Millionen auf 3524,7 Millionen Franken zu erhöhen. Mit diesem Kredit soll die Abgeltung von Leistungen des regionalen Personenverkehrs (RPV) für die Jahre 2026–2028 sichergestellt werden.

Die Kommission hat sich von der Verwaltung Abklärungen präsentieren lassen, um die sie an ihrer letzten Sitzung gebeten hatte. Anschliessend ist sie einstimmig auf die Vorlage zur Abgeltung von Leistungen des regionalen Personenverkehrs (RPV) für die Jahre 2026–2028 (25.055) eingetreten und betonte den hohen Stellenwert des RPV im Mobilitätsangebot der Schweiz. Mit dem Verpflichtungskredit werden nicht nur die anfallenden Kosten für den Betrieb abgegolten, sondern auch der Ausbau des Angebots, die Investitionen in elektrifizierte Fahrzeuge, die Instandhaltung und die Innovation finanziert.

Die Kommissionsmehrheit kritisiert den Vorschlag des Bundesrates, ab 2027 die geplanten ungedeckten Kosten im RPV um 5 Prozent zu senken. Dass es in allen Bereichen Anstrengungen braucht, um der angespannten Finanzlage entgegenzuwirken, stellt die Kommission nicht in Frage. Allerdings erachtet sie es als wichtig, die entsprechenden Massnahmen im Rahmen des Entlastungspakets 27 in einer Gesamtschau zu treffen. Sie beantragt ihrem Rat deshalb mit 7 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung, den vom Bundesrat beantragten Verpflichtungskredit um 160,2 Millionen Franken zu erhöhen. Die Kommission möchte mit dieser Erhöhung die Transportunternehmen und auch die Besteller zu Effizienzsteigerungen anhalten, gleichzeitig aber auch das bestehende RPV-Angebot nicht gefährden. Eine Minderheit lehnt diese Erhöhung hingegen ab und hält fest, dass es klare Anreize braucht, um die Besteller und die Transportunternehmen zu Optimierungen zu bewegen und die geforderten Effizienzsteigerungen zu erreichen.

In der Gesamtabstimmung hat die Kommission den Entwurf mit 10 Stimmen und 1 Enthaltung angenommen, womit das Geschäft für die anstehende Session bereit ist.

Des Weiteren hat sich die Kommission mit der am 6. August 2025 abgeschlossenen Vernehmlassung zur Teilrevision der Postverordnung befasst. Sie hat sich einen ersten Überblick über die Vernehmlassungsantworten geben lassen. Dabei hat die KVF-S festgestellt, dass vor allem die vorgeschlagene engere Fassung des Siedlungsbegriffs aber auch die Herabsetzung der Qualitätsvorgaben für Laufzeiten auf grosse Kritik gestossen sind. Sie ist der Ansicht, dass diese Rückmeldungen eine massgebliche Anpassung des Verordnungsentwurfs erfordern. Eine Kommissionsmehrheit hat in einem entsprechenden Schreiben an den Bundesrat diese Kritikpunkte aufgenommen und betont zudem auch, dass die Zustellvorgaben auch im Sinne der Printmedien beibehalten werden sollen. Zudem spricht sie sich auch für die Beibehaltung der Wahlfreiheit hinsichtlich des digitalen Angebots aus.

Die Kommission hat sich mit weiteren Geschäften befasst, welche die Post betreffen: 22.3226 n Mo. Jauslin. Die Post für den Leistungsauftrag trimmen; 22.3950 n Mo. Guggisberg. Stärkung der Postaufsicht statt Zuständigkeitschaos; 17.3888 n Mo. Nationalrat (Grin). Schliessung von Poststellen an zentralen Orten; 17.3938 n Mo. Nationalrat (Müller-Altermatt). Mittel- und langfristige Planung bei Poststellen und Postagenturen; 17.314 s Kt. Iv. JU. Verbesserung des Poststellennetzes und Stärkung der Rolle der Gemeindebehörden bei der geografischen Verteilung der Postämter. Die Kommission hat beschlossen mit der Beratung der vier Motionen sowie der Ausarbeitung eines Erlassentwurfs zur Standesinitiative zuzuwarten, bis der Bundesrat die von ihm ankündigte Revision der Postgesetzgebung vorlegt. 

Ferner hat die KVF-S sich in Zusammenhang mit der angekündigten Schliessung von zahlreichen Verladeterminals von verschiedenen Vertreterinnen der Branche über die aktuellen Herausforderungen informieren lassen.

Die Kommission hat sich ausserdem von der Verwaltung über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Themen des Abkommenspakets mit der EU informieren lassen. Das Landverkehrs- und Luftverkehrsabkommen betreffen zentrale Sachbereiche der Kommission.

Die Kommission hat am 1. und 2. September 2025 im Wallis, dem Heimatkanton Ihrer Präsidentin, Ständerätin Marianne Maret (Die Mitte/VS) getagt. Sie liess sich in Champéry über die Region Dents-du-Midi informieren und nutzte die Gelegenheit, die Heimatregion ihrer Präsidentin kennenzulernen.

​