Die Rechtskommission des Nationalrates will im Bereich der öffentlichen Beurkundungspflicht eine administrative und finanzielle Erleichterung schaffen. Sofern einfache Verhältnisse vorliegen, soll bei Aktiengesellschaften, bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie bei Genossenschaften die Gründung, die Auflösung sowie die Änderung der Statuten ohne öffentliche Beurkundung möglich sein. Auch für Kapitalerhöhungen soll die Schriftform genügen, wenn sie in bar erfolgen und keine Bezugsrechte eingeschränkt werden

​Die Kommission will den Anwendungsbereich der öffentlichen Beurkundung für bestimmte gesellschaftsrechtliche Geschäfte einschränken. Sie unterstützt die Stossrichtung des bundesrätlichen Entwurfs zur Aktienrechtsrevision (16.077), welcher einen teilweisen Verzicht auf die öffentliche Beurkundung vorsieht und dadurch insbesondere KMU administrativ und finanziell entlasten will. Die Kommission ist jedoch der Ansicht, dass die vom Bundesrat vorgeschlagene Einschränkung nur sehr selten zur Anwendung kommen würde, da ihr Anwendungsbereich auf Statuten beschränkt ist, welche ausschliesslich den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestinhalt umfassen. Da Gesellschaften mit derartigen Statuten sehr selten sind, hat die Kommission beschlossen, für die Einschränkung der Beurkundungspflicht praxistauglichere Voraussetzungen zu schaffen.

Gemäss dem Beschluss der Kommission ist für die Errichtung einer AG oder einer GmbH die Schriftform ausreichend, wenn die Einlagen vollständig, in Geld und in der Währung geleistet werden, auf die das Aktien- bzw. Stammkapital lautet und zusätzlich die Statuten nur den gesetzlichen Mindestinhalt oder daneben nur Bestimmungen zu Punkten enthalten, die im Gesetz abschliessend aufgeführt werden. Auch die Änderung der Statuten soll ohne öffentliche Beurkundung möglich sein, wenn diese sowohl vor als auch nach ihrer Änderung nur die Angaben enthalten, welche die Gründung mittels Schriftform zulassen. Bei der Kapitalerhöhung soll die Schriftform zugelassen werden, wenn die Einlagen vollständig, in Geld und in der Währung geleistet werden, auf die das Kapital lautet und das Bezugsrecht nicht eingeschränkt wird. Die gleichen Bestimmungen sollen entsprechend für Genossenschaften gelten.

Eine Minderheit will bei sämtlichen Bestimmungen, welche die öffentliche Beurkundung betreffen, das geltende Recht beibehalten.

Die Beschlüsse der Kommission stehen bis zum Abschluss der Detailberatung unter dem Vorbehalt der Annahme des Entwurfs in der Gesamtabstimmung.

Die Kommission tagte am 19./20. April 2018 unter dem Vorsitz von Nationalrat Pirmin Schwander (SVP/SZ) in Bern.