Nachdem die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates im Frühjahr dieses Jahres einstimmig auf den Entwurf des Bundesrates zur Revision der Strafprozessordnung (19.048) eingetreten ist und Anhörungen zu den vom Nationalrat in der Frühjahrssession 2021 vorgenommenen Anpassungen durchgeführt hat, hat sie sich seit August dieses Jahres mehrmals mit der Detailberatung der Revision der Strafprozessordnung (StPO) beschäftigt und namentlich folgende Beschlüsse gefasst:

Beschwerdemöglichkeit für die Staatsanwaltschaft

Der Nationalrat hat die vom Bundesrat vorgeschlagene Regelung, wonach zukünftig auch die Staatsanwaltschaft Entscheide des Zwangsmassnahmengerichts mit Beschwerde anfechten können soll, abgelehnt. Dem Grundsatz des doppelten Instanzenzugs folgend unterstützt die Kommission die im Entwurf des Bundesrats vorgesehene Beschwerdemöglichkeit für die Staatsanwaltschaft. Damit möchte sie die Rechtsprechung des Bundesgerichts in die StPO überführen.

Konzept «justice restaurative»

Der Nationalrat hat das Konzept der «justice restaurative» in die Revision der Strafprozessordnung aufgenommen. Das Prinzip der «justice restaurative» sieht vor, dass sich beide Parteien in einem Strafverfahren auf ein Mediationsverfahren einigen können. Ziel ist es, dass sich beide Parteien aktiv an der Lösung der durch die Straftat entstandenen Schwierigkeiten beteiligen. Das Ergebnis eines solchen Mediationsverfahrens könnte durch die Strafbehörde berücksichtigt werden.

Die Kommission folgt dem Bundesrat und hat mit 9 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung auf die Einführung der «justice restaurative» im Rahmen der Revision der Strafprozessordnung verzichtet. Sie ist der Ansicht, dass das vom Nationalrat beschlossene Konzept zu Ungereimtheiten mit der Bestimmung zur Wiedergutmachung führen würde. Sie ist zudem der Ansicht, dass die Einführung einer umfassenden «justice restaurative» vertiefter Abklärungen und einer Vernehmlassung bedarf. Aus diesem Grund hat sie sich mit 10 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen für eine Motion (21.4336) ausgesprochen, welche den Bundesrat beauftragt, eine Gesetzesgrundlage zur Verankerung der justice restaurative in der Strafprozessordnung unter Einbezug der Strafbefreiungsgründe gemäss Art. 52 ff. StGB auszuarbeiten.

Pädokriminalität im Internet

Der Nationalrat hat das Anliegen der parlamentarische Initiative Regazzi 19.486 «Pädokriminalität im Internet endlich wirksam bekämpfen» anlässlich der Beratung der Revision der Strafprozessordnung in der Strafprozessordnung (Artikel 24 Absatz 1bis sowie Artikel 286 Absatz 2bis E-StPO) umgesetzt. Die parlamentarische Initiative 19.486 zielt darauf ab, die Kompetenzen der Kantone für verdachtsunabhängige verdeckte Ermittlungen im Bereich der pädosexuellen Straftaten zum Bund zu verschieben. Die Kommission weist darauf hin, dass die Kantone und der Bund mit NEDIK (Netzwerk digitale Ermittlungsunterstützung Internetkriminalität) eine neue Zusammenarbeitsform geschaffen haben, die eine bessere Vernetzung aller involvierten Stellen gewährleistet und die Spezialisten-Ressourcen bündelt, damit die Bekämpfung der digitalen Kriminalität koordiniert und effizient erfolgt. Sie erachtet es als problematisch, wenn diese gut funktionierende Zusammenarbeit durch Kompetenzverschiebungen wieder in Frage gestellt würde. Sie ist zudem der Ansicht, dass verdachtsunabhängige Ermittlungen nicht eine Frage der Strafprozessordnung sein können: Regelungen der präventiven polizeilichen Vorermittlung liegen in der kantonalen Polizeihoheit und finden sich entsprechend in den kantonalen Polizeigesetzen. Sie kommt deshalb zum Schluss, dass die vom Nationalrat vorgenommene Umsetzung der Initiative in der Strafprozessordnung systematisch falsch ist und unnötig in die verfassungsrechtlich festgelegten polizeilichen Kompetenzen der Kantone eingreift. Aus den genannten Gründen lehnt die Kommission die vom Nationalrat vorgenommene Umsetzung der Initiative in der Strafprozessordnung ab und gibt der parlamentarischen Initiative als solche im Rahmen der Vorprüfung mit 11 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen keine Folge.

An ihrer nächsten Sitzung wird die Kommission sich noch mit den Teilnahmerechten befassen und die Beratung der Vorlage im Hinblick auf die Wintersession 2021 voraussichtlich abschliessen.

Kommission bekräftigt Revisionsbedarf im Sexualstrafrecht

Nachdem die Kommission zu einem Vorentwurf zur Revision des Sexualstrafrechts eine Vernehmlassung und Anhörungen durchgeführt hat, hat sie ohne Gegenstimme entschieden, auf die Vorlage einzutreten und den Revisionsbedarf damit klar bejaht (18.043, E. 3). Sie ist mit einer Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer der Ansicht, dass das Strafrecht auf gesellschaftliche Entwicklungen von Zeit zu Zeit reagieren muss, auch wenn das Strafrecht nie ein Mittel zur Lösung von gesellschaftlichen Problemen ist. Sie hat nun die Beratungen begonnen und lässt Varianten ausarbeiten mit dem Ziel, die Vorlage in der Sommersession 2022 dem Ständerat zu unterbreiten. Inhaltlich wird sie ihre Entscheide erst kommunizieren, wenn die definitiven Formulierungen der betreffenden Gesetzesbestimmungen vorliegen.

Weitere Geschäfte

  • Die Kommission hält daran fest, dass das Prinzip der Unverjährbarkeit nicht auf weitere Delikte ausgeweitet werden soll und beantragt ihrem Rat mit 8 zu 5 Stimmen, einer entsprechenden Standesinitiative des Kantons St. Gallen keine Folge zu geben (19.300 s Kt. Iv. SG. Keine Verjährungsfristen für Schwerstverbrecher).

Die Kommission hat ihre Sitzung vom 18./19. Oktober im Lötschental auf der Fafleralp abgehalten, im Heimatkanton ihres Präsidenten, Ständerat Beat Rieder (CVP, VS). Sie hat bei schönstem Herbstwetter in teilweiser Begleitung von Bundesrätin Karin Keller-Sutter getagt und liess sich auf einer kleinen Wanderung von Landwirten über die besonderen Herausforderungen informieren, die sich ihnen im Lötschental stellen.

Sie wurde von den politischen Behörden des Tals und des Kantons herzlich zu einem gemeinsamen Apéro empfangen und traf dabei unter anderem auf den Präsidenten des Walliser Staatsrats, Frédéric Favre sowie den Staatsrat Christophe Darbellay.