Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-SR) will die Kantone im Rahmen der aktuellen Reform der Ergänzungsleistungen (EL-Reform) nicht verpflichten, das betreute Wohnen finanziell zu unterstützen.

​Nachdem der Nationalrat in der Frühjahrssession 2018 die EL-Reform (16.065 s) als Zweitrat behandelt und gewichtige Differenzen zu den Beschlüssen des Ständerates geschaffen hatte, hat die Kommission mit der Differenzbereinigung begonnen. Zunächst hörte sie eine Vertretung der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und –direktoren (SODK) an, da die Kantone die EL zu 70 Prozent finanzieren. Die Kommission blieb im Wesentlichen auf der Linie des Ständerates und unterbreitet ihrem Rat insbesondere folgende Anträge:

  • Mit Blick auf die finanzielle Belastung der Kantone lehnt es die Kommission ab, neue Zuschläge für das betreute Wohnen in der EL einzuführen (Art. 14; 8 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen). Die Lösung, die der Nationalrat ohne Vernehmlassungs-verfahren beschlossen hatte, würde die Kantone im Jahr 2030 rund 190 Millionen Franken kosten. In der Kommission wurde darauf hingewiesen, dass die Kantone heute schon die Möglichkeit hätten, das betreute Wohnen zu fördern.
  • Es sollen nicht nur jene Personen EL erhalten, die zuvor mindestens zehn Jahre lang AHV-Beiträge geleistet haben. Die vom Nationalrat eingefügte Regelung würde Auslandschweizer benachteiligen. Weiter hätte sie zur Folge, dass die Kantone zwar bei den EL sparen, im Gegenzug aber wesentlich mehr Sozialhilfe leisten müssten, wurde in der Kommission argumentiert. Die geltenden Karenzfristen reichten aus (Art. 4; einstimmig).
  • Familien mit Kindern sollen bei den EL nicht schlechter gestellt werden als heute. Einstimmig lehnt es die Kommission ab, die Zuschläge für Kinder nach Alter abzustufen und mehrheitlich zu senken, da dies den Bemühungen zur Bekämpfung der Armut widerspreche (Art. 10 Abs. 1 Bst. a).

Die Kommission wird die Differenzbereinigung an ihrer nächsten Sitzung fortsetzen und dann auch über den Kapitalbezug diskutieren. Zu mehreren Themen beauftragte sie die Verwaltung mit weiteren Abklärungen (Mietzinsmaxima, Krankenkassenprämien, Berücksichtigung des Vermögens).

Die Kommission hat die Beratung der Revision des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG; 18.029 s) aufgenommen. Mit der Revision sollen unter anderem die Abläufe bei der Bekämpfung des Versicherungsmissbrauchs optimiert und die Systeme der sozialen Sicherheit der Schweiz und der EU besser koordiniert werden. Zudem wird die Kostenpflicht der Verfahren vor den kantonalen Versicherungsgerichten neu geregelt. Die Kommission ist mit 11 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen auf die Vorlage eingetreten. Sie anerkennt damit grundsätzlich den Bedarf, nach 15 Jahren erstmals eine Revision des Gesetzes durchzuführen. Die Kommission hat mit der Detailberatung begonnen, welche sie an ihrer nächsten Sitzung im April weiterführen wird.

Experimentierartikel für Studien zur Cannabis-Abgabe

Mit 12 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung stimmte die SGK-SR der Initiative ihrer Schwesterkommission zur Ausarbeitung eines Experimentierartikels im Betäubungsmittelgesetz (18.402 n) zu. Mit der Initiative soll die gesetzliche Grundlage geschaffen werden, um wissenschaftliche Projekte zu ermöglichen, welche innovative Regulierungsansätze zum gesellschaftlichen Umgang mit dem Konsum von Cannabis erproben. Die Kommission nahm zur Kenntnis, dass die Vorarbeiten für einen Experimentierartikel auf Seiten der Verwaltung intensiv vorangetrieben werden.

Weitere Geschäfte

Mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission ihrem Rat, die Mo. Nationalrat (Fraktion RL). Regelmässige Tarifpflege im KVG. Gute Qualität bei bezahlbaren Kosten (17.3607 n) anzunehmen. Wie bereits der Nationalrat begrüsst auch die SGK-SR das Anliegen, dass der Tarmed von den Tarifpartnern regelmässig angepasst und weiterentwickelt werden soll.

Die Kommission prüfte zwei Standesinitiativen des Kantons Jura und hörte dazu eine Vertretung aus dem Kantonsparlament an. Mit 9 zu 1 Stimme bei 3 Enthaltungen beantragt sie, der Kt.Iv. JU. Für einen Transfer der Reserven der KVG-Versicherten bei einem Kassenwechsel (17.319 s) keine Folge zu geben. Den Beschluss über die Kt.Iv. JU. Nicht bezahlte KVG-Prämien: Zuteilung an einen vom Kanton bestimmten Krankenversicherer bei Übernahme der Verlustscheine durch den Kanton (17.320 s) setzte die Kommission aus, bis die Arbeiten zur Kt.Iv. TG. Ergänzung von Artikel 64a des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung betreffend Vollstreckung der Prämienzahlungspflicht der Versicherten (16.312 s) weiter gediehen sind.

Im Rahmen der Vorprüfung der Pa.Iv. Ettlin Erich. OKP. Berücksichtigung der Mengenausweitung bei Tarifverhandlungen (17.528 s) nahm die Kommission zur Kenntnis, dass der Bundesrat in diesem Jahr voraussichtlich zwei Pakete mit Vorschlägen zur Umsetzung von Massnahmen des Expertenberichts «Kostendämpfungsmassnahmen zur Entlastung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung» in die Vernehmlassung schicken wird. Dieser Gesamtschau und Prioritätensetzung will die Kommission nicht vorgreifen, erachtet sie es doch als wichtig, dass der Bundesrat die Federführung in diesem Dossier behält. Deshalb setzte sie ihren Beschluss über die parlamentarische Initiative vorerst aus.

Die Kommission tagte am 22. und 23. März 2018 in Bern unter dem Vorsitz von Joachim Eder (FDP, ZG) und teilweise in Anwesenheit von Bundespräsident Alain Berset.