Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates unterstützt die vom Bundesrat gewählte Variante für die Aufhebung der Gesundheitsmassnahmen. Sie hat eine Motion eingereicht, welche den Bundesrat beauftragt, den Zugang zu Therapien für immunsupprimierte Personen zu verbessern.

Die Kommission hat sich am Tag nach der Aufhebung der meisten Covid-19-Massnahmen ein weiteres Mal mit Bundesrat Alain Berset und den Fachleuten des Bundesamtes für Gesundheit über die aktuelle epidemiologische Lage unterhalten. Sie begrüsst die Strategie des Bundesrates, die im Einklang mit den Empfehlungen steht, welche die Kommission im Rahmen der Konsultation formuliert hat. Sie sieht aber auch offene Fragen in Bezug auf die Immunitätsdauer, mögliche neue Varianten, die Situation der besonders gefährdeten Personen und Long Covid. Die SGK-S wird sich deshalb weiterhin über diese Themen auf dem Laufenden halten. Sie hat ferner beschlossen, die Motion «Besserer Schutz vor Covid-19 für Personen mit geschwächtem Immunsystem aufgrund von Krebserkrankungen und chronischen Erkrankungen» (22.3018) einzureichen, die den gleichen Wortlaut hat wie die Motion 22.3005 ihrer nationalrätlichen Schwesterkommission.

AHV-Beiträge: Keine weiteren Erleichterungen notwendig

Die Kommission spricht sich gegen Anpassungen bei der Berechnung und der Bezahlung der AHV-Beiträge aus. Ohne Gegenantrag beantragt sie, die Mo. Nationalrat ((Salzmann) Aeschi Thomas). Marktkonforme Verzugszinsen bei der AHV (19.3655) abzulehnen. Das einfache System bei der Einkassierung der AHV-Beiträge hat sich aus Sicht der Kommission bewährt. Da die spezifische Situation der Selbstständigerwerbenden bereits berücksichtigt werde, beantragt die Kommission weiter mit 9 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Mo. Nationalrat ((Salzmann) Aeschi Thomas). Zeitgerechte Erhebung von Verzugszinsen bei der AHV (19.3654) abzulehnen. Aus diesem Grund beantragt sie auch, die Mo. Burkart. Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit im AHVG. Zinsabzug auf dem investierten Eigenkapital richtig bewerten (20.3078) abzulehnen, und zwar mit 6 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen.

Beratung der BVG-Reform und der einheitlichen Finanzierung im KVG fortgesetzt

Einen grossen Teil der Sitzung widmete die Kommission der Detailberatung von zwei komplexen Reformen, über die sie zwei Lesungen durchführt und inhaltlich informieren wird, sobald ihre Anträge an den Rat feststehen. Zur BVG-Reform (20.089) hörte sie zum Abschluss der an der letzten Sitzung begonnenen Anhörungen die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) an. Aufgrund einer ersten Aussprache beauftragte sie die Verwaltung, Kompromissmodelle auszuarbeiten zur Kompensation der Senkung des Mindestumwandlungssatzes von 6,8 auf 6,0 Prozent sowie zur Versicherung von Teilzeitbeschäftigten mit mehreren Arbeitgebern.

Zur «Einheitlichen Finanzierung der Leistungen im ambulanten und stationären Bereich» (09.528) führte sie die Detailberatung fort.

Die Kommission tagte am 17. und 18. Februar 2022 in Bern unter dem Vorsitz von Erich Ettlin (Die Mitte, OW) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset.