Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SiK-S) beantragt ohne Gegenstimme bei einer Enthaltung, die Vorlage zur Revision des Militärgesetzes ohne Änderungen anzunehmen. Allerdings führten einige Punkte der Vorlage zu Diskussionen.

Die Kommission anerkennt, dass nach der Umsetzung der Weiterentwicklung der Armee (WEA) eine Revision notwendig ist und zeigt sich mit den wichtigsten Elementen der Vorlage 21.061 – Schaffung eines Cyberkommandos, Erhöhung der Betriebssicherheit der Luftwaffe und bessere Verankerung der Unterstützung von zivilen Anlässen – einverstanden.

Am umstrittensten waren die Bestimmungen über die Dienstpflichtbefreiung. Die Kommission hat hier mit 9 zu 4 Stimmen einen Antrag abgelehnt, wonach in Teilzeit arbeitendes medizinisches Personal, das den Betrieb ziviler medizinischer Einrichtungen sicherstellt, von der Dienstpflicht zu befreien sei. Die Umsetzung dieses Antrags wäre aus Sicht der Kommissionsmehrheit zu kompliziert, würde die Wehrgerechtigkeit verletzen und den Personalbestand der Armee schwächen. Ausserdem wird für ausreichend erachtet, dass im Gesetz gewisse Ausnahmen vorgesehen sind. Die Minderheit ist der Auffassung, dass mit dieser Lösung dem Mangel an Pflegefachkräften in den Spitälern Rechnung getragen werden könnte.

Im Übrigen begrüsst die SiK-S die Absicht, durch die Schaffung eines Cyberkommandos und die Aufstellung eines Cyberbataillons die Cyberverteidigung der Schweiz zu stärken, auch wenn sie sich bewusst ist, dass dieses Kommando zahlreiche Aufgaben zu erfüllen haben wird. Sie begrüsst zudem die Schaffung einer Behörde zur Beaufsichtigung und Regulierung des militärischen Luftverkehrs, welche die Nutzung des gemeinsamen Luftraums besser zwischen der Luftwaffe und dem zivilen Flugverkehr koordinieren soll. Die Schaffung dieser Behörde verursacht erfreulicherweise keine Mehrkosten und dient vor allem dazu, eine sich bereits seit zwei Jahren bewährende Praxis gesetzlich zu verankern.

Was die Unterstützung der Armee für zivile Anlässe von nationaler oder internationaler Bedeutung angeht, ist die Kommission der Ansicht, dass Tätigkeiten, die in der Praxis bereits ausgeführt werden, auch gesetzlich verankert sein müssen. Sie hat in diesem Zusammenhang Kenntnis davon genommen, dass der Umfang dieser Einsätze unverändert bleiben soll.

Der Ständerat wird dieses Geschäft in der Frühjahrssession behandeln.

Änderung des Bundesgesetzes über die militärischen Informationssysteme

Die Kommission beantragt mit 9 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen, den Entwurf zur Änderung des Bundesgesetzes über die militärischen Informationssysteme (21.069) anzunehmen. Sie ist der Auffassung, dass nach der WEA die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung der persönlichen Daten in den Informationssystemen der Armee angepasst werden müssen. Einige Kommissionsmitglieder kritisieren das Projekt, namentlich weil die Bestimmungen zu sehr ins Detail gingen und zu keinem Mehrwert gegenüber der aktuellen Version führten. Der Ständerat wird dieses Geschäft in der Frühjahrssession behandeln.

Weitere Themen

Die Kommission hat ferner eine erste Diskussion darüber geführt, wie sie in Bezug auf die Behandlung der Armeebotschaft 2022 vorgehen möchte. Sie hat mit 9 zu 2 Stimmen beschlossen, die von der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates angekündigten vertieften Abklärungen und die entsprechenden Schlussfolgerungen abzuwarten, bevor sie ihre Arbeiten zu Ende führt.

Im Weiteren hat sich die Kommission über die Prioritäten des EJPD und des VBS für die Jahre 2022 und 2023 orientieren lassen.

Die Kommission hat am 27. und 28. Januar 2022 erstmals unter dem Vorsitz ihres neuen Präsidenten, Ständerat Werner Salzmann (SVP, BE), und teils in Anwesenheit der Vorsteherin des EJPD, Bundesrätin Karin Keller-Sutter, und der Vorsteherin des VBS, Bundesrätin Viola Amherd, in Bern getagt.