Mit 13 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen lehnt die Kommission eine parlamentarische Initiative ab, wonach rechtlich verankert werden soll, dass die Wahrung der Einheit der Materie bei Erlassen, die dem Referendum unterstehen, gewährt sein muss (18.436 s Pa.Iv. Minder Erlasse der Bundesversammlung. Wahrung der Einheit der Materie). Gemäss dem Vorschlag des Initianten ist die Einheit der Materie gewahrt, wenn zwischen den einzelnen Teilen eines Erlasses ein sachlicher Zusammenhang besteht.
Die Kommission ist der Meinung, dass es in der Praxis kaum möglich sein wird, trennscharf zu entscheiden, ob ein sachlicher Zusammenhang besteht oder nicht. Der Handlungsspielraum des Parlamentes beim Finden von breit akzeptierten Lösungen sollte nicht eingeschränkt werden. Es liegt in der Verantwortung der Bundesversammlung, bei der Gesetzgebung verschiedene Themen zu verknüpfen oder auch nicht. Sind die Stimmenden damit nicht einverstanden, können sie die Vorlage ablehnen.
Die Minderheit der Kommission ist der Ansicht, dass für Erlasse des Parlamentes die gleichen Anforderungen gelten sollten wie für Volksinitiativen.
Die Initiative geht nun an die SPK des Ständerates zurück, welche am 11. Oktober 2018 mit 6 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen Folge gegeben hatte.
Stellenmeldepflicht
Wie der Ständerat spricht sich auch die SPK des Nationalrates mit 16 zu 9 Stimmen für den Entwurf des «Bundesgesetzes über die Beiträge an die Kosten der Kantone für die Kontrolle der Einhaltung der Stellenmeldepflicht» (19.024) aus. Die Kommission will mit 19 zu 6 Stimmen die Vorlage bis Ende 2023 befristen, wie dies auch schon der Ständerat beschlossen hat. Dies ermöglicht dem Parlament, in vier Jahren die Rolle des Bundes beim Vollzug der Stellenmeldepflicht durch die Kantone zu überprüfen. Die Minderheit spricht sich aufgrund grundsätzlicher Bedenken gegenüber der Stellenmeldepflicht gegen die Vorlage aus.
Überprüfung von Mobiltelefonen von Asylsuchenden zur Feststellung ihrer Identität
Mobiltelefone und andere Datenträger von Asylsuchenden sollen überprüft werden können, wenn wegen fehlender Dokumente die Identität der Asylsuchenden nicht ermittelt werden kann. Durch die von Nationalrat Gregor Rutz (V, ZH) eingereichte parlamentarische Initiative «Mitwirkungspflicht im Asylverfahren. Überprüfungsmöglichkeiten bei Mobiltelefonen» (17.423), welcher die SPK beider Räte zugestimmt haben, soll hierfür eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Die Kommission hat erste Vorentscheide gefällt, auf deren Grundlage nun eine Vorlage ausgearbeitet wird. Die Vorlage wird frühestens Ende Jahr in die Vernehmlassung gegeben.
Begrenzungsinitiative zur Ablehnung empfohlen
Die Kommission hat die Beratungen über die Volksinitiative «Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)» (19.026) abgeschlossen. Sie beantragt mit 16 zu 8 Stimmen ihrem Rat, Volk und Ständen die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Der Kommissionpräsident hat an einer Medienkonferenz über die Gründe informiert. Die Volksinitiative wird in der Herbstsession im Nationalrat behandelt.
Die Kommission tagte am 15./16. August 2019 unter dem Vorsitz ihres Präsidenten Nationalrat Kurt Fluri (FDP/SO) in Bern.