Im vergangenen November hatte die Kommission beschlossen, die pa. Iv. 17.412 n von Matthias Aebischer (S, BE) dahingehend umzusetzen, dass der Bund die Schaffung von neuen Angeboten im Bereich der frühen Förderung unterstützen würde. Die Kommission hat sich nun von Vertretern des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) über die laufenden Arbeiten zur Umsetzung informieren lassen. Die Mehrheit der Kommission ist nach einer intensiven Debatte und nach einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit den möglichen Varianten und Implikationen der geplanten Umsetzung zum Schluss gekommen, die Arbeiten nicht weiterzuverfolgen und die Initiative zur Abschreibung zu beantragen. Die Mehrheit ist nicht davon überzeugt, dass sich die Initiative zweckmässig umsetzen lasse, und zwar aufgrund der folgenden Überlegungen: Der vom Initianten vorgeschlagene Weg, mittels Anpassung von Art. 4 Bst. a des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes (KJFG) die Zielgruppe auf Kinder im Vorschulalter zu erweitern, sei nicht zielführend. Abklärungen vonseiten der Verwaltung hätten gezeigt, dass eine solche Ausweitung dem Charakter des Gesetzes nicht gerecht würde und das Anliegen der Initiative, die frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung (FBBE) zu fördern, nicht ganzheitlich angegangen werden könne. Der im November beschlossene alternative Weg, punktuell FBBE-Angebote zu unterstützen, hingegen berge ein Finanzierungsproblem: Entweder würden im Sinn einer Anstossfinanzierung zusätzliche Gelder gesprochen, oder eine kostenneutrale Umsetzung angestrebt. Letztere würde aber nur zulasten der Unterstützung aktueller Organisationen, die im Bereich der Kinder- und Jugendförderung ausserschulische Aktivitäten anbieten, erfolgen können. Beides will die Kommissionsmehrheit nicht, zumal der konkrete Bedarf nach einer solchen bundesseitigen Unterstützung bisher nicht klar sei.
Eine Minderheit beantragt, die Initiative nicht abzuschreiben. Sie ist der Ansicht, dass die Bedeutung der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung unbestritten sei und in der Schweiz dringender Handlungsbedarf bestünde. FBBE fördere die Chancengerechtigkeit und es sei nötig, dass der Bund die Kantone dabei unterstütze, Projekte im FBBE-Bereich zu fördern.
Digitalisierung im schweizerischen Bildungsraum
Im Rahmen der regelmässigen und intensiven Diskussionen über die Digitalisierung in der Schweiz und in der Optik der nächsten Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI) beschäftigt sich die Kommission vorausschauend mit der digitalen Entwicklung im Bildungsbereich. Sie entschied sich mit 14 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Kommissionsmotion 19.3009 für ein Impulsprogramm zur Verbreitung innovativer Digitalisierungsprojekte im Bildungsbereich einzureichen. In enger Abstimmung mit der im Dezember 2018 lancierten Plattform «digitalinform.swiss» und im Sinne von «Good Practices» sollen bereits entwickelte Digitalisierungstools im gesamten Bildungsraum Schweiz ausgetauscht und weiterverbreitet werden. Die für diese Kommissionsmotion notwendigen finanziellen Mittel sollen bereits innerhalb der nächsten BFI-Botschaft bereitgestellt werden.
Mit 16 zu 8 Stimmen reichte die Kommissionmehrheit zusätzlich die Kommissionsmotion 19.3010 zur Lancierung eines Digitalisierungs-Impulsprogramms für eidgenössische und kantonale Universitäten, Fachhochschulen, Berufs- und Weiterbildung ein. Damit soll der Bundesrat beauftragt werden, die gesetzlichen und finanziellen Voraussetzungen für die Erreichung der Ziele seiner Strategie «Digitale Schweiz» zu schaffen. Die Loslösung dieses zweiten Impulsprogramms von der BFI-Botschaft erlaubt dem Bund und den Kantonen, die Investitionsbeiträge zu konkretisieren.
Eine Minderheit beantragt dem Nationalrat die Ablehnung dieser beiden Kommissionsmotionen, da die Digitalisierung ohnehin alle Bereiche tangiere und daher keine Ungleichbehandlung geschaffen werden soll.
Die Kommission hat am 21. Februar 2019 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Christine Bulliard-Marbach (CVP, FR) in Bern getagt.