Die ständerätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur beantragt ihrem Rat einstimmig, die Motion von Nationalrat Matthias Aebischer „Einspracherecht bei der Einstufung von Berufsabschlüssen in der Berufsbildung gemäss nationalem Qualifikationsrahmen“ (15.3157 n) abzulehnen.

​Auf Grundlage der Verordnung über den nationalen Qualifikationsrahmen für Abschlüsse der Berufsbildung erlässt das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) ein Verzeichnis, in welchem die nach einem bestimmten Einstufungsverfahren qualifizierten Berufsbildungsabschlüsse verbindlich aufgenommen werden. Die Entscheide des SBFI über die Einstufung eines Abschlusses gelten als rechtsetzend, sodass gegen die Einordnung kein Rechtsmittel zur Verfügung steht. Die Motion verlangt vom Bundesrat, die Verordnung so anzupassen, dass der Entscheid des SBFI über die Niveauzuteilung oder die Nichtzuteilung bei einer Ombudsstelle und schlussendlich auch rechtlich angefochten werden kann.
Die Kommission ist der Auffassung, dass das jetzige bewährte Verfahren der Einstufung kohärent und vertrauenswürdig ist. Sie äussert zudem Bedenken bezüglich der rechtlichen Umsetzung der Motion und sieht deswegen keinen Anlass, das Verfahren zu ändern.

Zudem hat sich die Kommission im Rahmen der Vorberatung zur Motion 16.3911 n Nationalrat (WBK-NR). Zugewanderte Jugendliche zum Abschluss auf der Sekundarstufe II führen über die Integrationsagenda Schweiz von Bund und Kantonen informieren lassen. Sie verlangte noch weitere Informationen der Verwaltung und beschloss, die Behandlung der Motion zu sistieren.

 

Die Kommission hat am 19. Juni 2017 unter dem Vorsitz von Ständerätin Brigitte Häberli-Koller (CVP, TG) in Bern getagt.