Bei der Beratung der Bestimmungen zur Anerkennung von Berufsqualifikationen und zu den Studiengebühren an der Sitzung vom 29. und 30. Juni 2026 hatte die Kommission zusätzliche Erläuterungen gewünscht. Die entsprechenden Regelungen finden sich in den Anhängen 2 und 6 des Bundesbeschlusses über die Umsetzung der Abkommen über die Stabilisierung der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU (BB1). An ihrer heutigen Sitzung erhielt die WBK-S die gewünschten ergänzenden Informationen.
Gestützt darauf nahm die Kommission zudem eine Ergänzung bei den Bestimmungen zu den Studiengebühren vor. Gemäss dem Verhandlungsergebnis mit der EU sollen Studierende aus EU-Staaten bei den Studiengebühren den Schweizer Studierenden gleichgestellt werden. Die Kommission möchte diese Gleichbehandlung auch auf Studierende aus EFTA-Staaten ausweiten. Mit 4 zu 2 Stimmen bei 6 Enthaltungen beschloss sie daher, im ETH-Gesetz entsprechend zu ergänzen. Eine Minderheit beantragt, die Ausweitung auf EFTA-Studierende erst nach Abschluss der Verhandlungen mit der EFTA gesetzlich zu verankern.
Zudem bestätigte die WBK-S ihren Entscheid einstimmig, bei der Lebensmittelsicherheit und der Anerkennung von Berufsqualifikationen die Verweise auf EU-Rechtsakte zu formalisieren. Damit soll sichergestellt werden, dass Änderungen der betreffenden EU-Rechtsakte vom Parlament genehmigt werden müssen. Betroffen sind der Bundesbeschluss zur Lebensmittelsicherheit (BB3) sowie die Bestimmungen zur Anerkennung von Berufsqualifikationen in Anhang 2 des Bundesbeschlusses über die Umsetzung der Abkommen über die Stabilisierung der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU (BB1).
Damit hat die WBK-S auch den letzten offenen Punkt im Bereich der Lebensmittelsicherheit geklärt. In der Gesamtabstimmung unterstützte sie den entsprechenden Bundesbeschluss mit 9 zu 3 Stimmen. Die Vorberatung des Pakets Schweiz–EU in der WBK-S ist damit abgeschlossen.
Die Kommission hat am 17. August 2026 unter dem Vorsitz von Ständerat Matthias Michel (FDP, ZG) in Bern getagt.