22.431 - AUSNAHMEN VON DER DREIJÄHRIGEN TÄTIGKEITSPFLICHT GEMÄSS ARTIKEL 37 ABSATZ 1 KVG BEI NACHGEWIESENER UNTERVERSORGUNG


Eröffnet am: 26. August 2022
Frist zur Einreichung der Stellungnahmen: 7. Oktober 2022

Vernehmlassungsunterlagen

Vorentwurf

Erläuternder Bericht

Orientierungsschreiben Kantone

Orientierungsschreiben Organisationen

Liste der Vernehmlassungsadressaten

Medienmitteilung

StellungnahmeN

Ergebnisbericht