22.431 - AUSNAHMEN VON DER DREIJÄHRIGEN TÄTIGKEITSPFLICHT GEMÄSS ARTIKEL 37 ABSATZ 1 KVG BEI NACHGEWIESENER UNTERVERSORGUNG
Eröffnet am: 26. August 2022
Frist zur Einreichung der Stellungnahmen: 7. Oktober 2022
Vernehmlassungsunterlagen
Vorentwurf
Erläuternder Bericht
Orientierungsschreiben Kantone
Orientierungsschreiben Organisationen
Liste der Vernehmlassungsadressaten
Medienmitteilung
StellungnahmeN
Ergebnisbericht