(sda) Eine Übersicht:

Atomkraft

- Neue AKW: Der Bau neuer Atomkraftwerke wird verboten.

- Bestehende AKW: Die bereits bestehenden AKW dürfen so lange am Netz bleiben, wie die Aufsichtsbehörde ENSI sie als sicher einstuft.

- Atomausstiegsinitiative: Im November kommt die Atomausstiegsinitiative der Grünen zur Abstimmung. Diese verlangt, dass AKW nach einer Laufzeit von höchstens 45 Jahren vom Netz gehen. Das Parlament hat das erste Massnahmenpaket zur Energiestrategie von der Initiative formal entkoppelt. Damit beginnt die Referendumsfrist zu den Gesetzesänderungen schon vor der Abstimmung zur Initiative zu laufen.

Neue Erneuerbare Energien

- Produktionsziele: Ein Teil des Atomstroms soll durch Strom aus erneuerbaren Energien ersetzt werden. Heute verbraucht die Schweiz im Jahr rund 60 Terawattstunden Strom. Die fünf Atomkraftwerke produzieren rund 25, die Wasserkraftwerke 37 und die Anlagen neuer erneuerbarer Energien 3 Terawattstunden. Im Jahr 2020 soll die durchschnittliche Jahresproduktion von Strom aus erneuerbaren Energien ohne Wasserkraft bei mindestens 4,4 und im Jahr 2035 bei mindestens 11,4 Terawattstunden liegen.

- Förderung: Strom aus neuen erneuerbaren Energien wird seit Anfang 2009 mit der Kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) gefördert. Nun soll die KEV zu einem Einspeisevergütungssystem mit Direktvermarktung umgebaut werden: Die Betreiber müssen den Strom künftig grundsätzlich selber am Markt absetzen. Das soll dazu beitragen, dass der Strom vermehrt dann eingespiesen wird, wenn Bedarf besteht.

- Einspeiseprämie: Zum Erlös aus dem Stromverkauf kommt eine technologiespezifische Einspeiseprämie hinzu, mit welcher der ökologische Mehrwert abgeglichen wird. Gefördert werden so bestimmte Wasserkraftanlagen, Photovoltaik-Anlagen ab einer bestimmten Mindestgrösse sowie Anlagen zur Stromproduktion aus Windenergie, Geothermie und Biomasse. Kleine Photovoltaik-Anlagen werden mit Einmalvergütungen unterstützt. Auch Biomasse-Anlagen können Investitionsbeiträge in Anspruch nehmen.

- Finanzierung: Die Stromkonsumenten zahlen für Förderung und Unterstützung erneuerbarer Energien sowie für Effizienzmassnahmen mit der Stromrechnung einen höheren Netzzuschlag. Heute darf dieser maximal 1,5 Rappen pro Kilowattstunde betragen, künftig sind es maximal 2,3 Rappen. Damit stehen pro Jahr 1,3 Milliarden Franken zur Verfügung. Eine vierköpfige Familie kostet rund 100 Franken im Jahr, 44 Franken mehr als heute.

- Befristung: Das Parlament hat beschlossen, die Förderung erneuerbarer Energien zeitlich zu befristen. Die sogenannte Sunset-Klausel legt fest, dass ab dem sechsten Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes keine neuen Anlagen mehr ins Fördersystem aufgenommen werden. 2031 sollen auch Einmalvergütungen und Investitionsbeiträge gestoppt werden.

- Güterabwägung: Die Nutzung erneuerbarer Energien wird zum nationalen Interesse erklärt. Beim Bau von Produktionsanlagen in Naturschutzgebieten ist zwar schon heute eine Güterabwägung möglich. Neu gelten jedoch die Schutz- und Nutzungsinteressen für Anlagen ab einer bestimmten Grösse als gleichrangig. Ziel ist, dass Windturbinen oder Wasserkraftwerke künftig auch in Naturschutzgebieten gebaut werden können.

- Raumplanung: Die Kantone müssen in ihren Richtplänen festhalten, welche Gebiete sich für die Produktion von Strom aus erneuerbarer Energie eigenen. Sie können auch festhalten, welche Gebiete grundsätzlich freizuhalten sind.

- Beschwerden: Damit die Stromversorgung rasch umgebaut werden kann, müssen die Kantone rasche Bewilligungsverfahren vorsehen. Zudem werden die Rechtsmittelwege beschränkt. Wenn sich keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung stellt, können Beschwerden betreffend die Plangenehmigung von Starkstrom- und Schwachstromanlagen nicht mehr bis vor Bundesgericht weitergezogen werden.

Wasserkraft

- Produktionsziel: Für Strom aus Wasserkraft liegt der Zielwert bei mindestens 37,4 Terawattstunden im Jahr 2035.

- Förderung des Zubaus: Heute erhalten Wasserkraftwerke bis zu einer Leistung von 10 Megawatt eine Einspeisevergütung. Eine Untergrenze gibt es nicht. Künftig werden Werke mit einer Leistung von weniger als 1 Megawatt nicht mehr gefördert. Das ist eine Konzession an den Naturschutz. Investitionsbeiträge für Erweiterungen oder Erneuerungen erhalten künftig indes auch kleine Wasserkraftwerke mit einer Leistung ab 300 Kilowatt sowie grosse mit einer Leistung über 10 Megawatt, letztere auch für neue Anlagen.

- Unterstützung bestehender Anlagen: Bestehende Grosswasserkraftwerke erhalten neu Subventionen, wenn sie Strom unter den Gestehungskosten verkaufen müssen. Vorgesehen ist eine Prämie von maximal 1 Rappen pro Kilowattstunde, die mit 0,2 Rappen aus dem Netzzuschlag finanziert werden soll.

Energieeffizienz

- Verbrauchsziele: Der Energieverbrauch pro Person und Jahr soll bis 2020 um 16 Prozent und bis 2035 um 43 Prozent sinken, gemessen am Stand des Jahres 2000. Der Stromverbrauch pro Person und Jahr soll bis 2020 um 3 Prozent und bis 2035 um 13 Prozent sinken.

- Gebäude: Der Energieverbrauchs soll vor allem durch Massnahmen beim Gebäudepark gesenkt werden. Zentrales Instrument von Bund und Kantonen ist seit 2010 das Gebäudeprogramm, das Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden finanziell fördert. Die Gelder stammen einerseits aus der CO2-Abgabe, andererseits aus den kantonalen Staatshaushalten. Mit der Energiestrategie wird das Gebäudeprogramm gestärkt. Heute dürfen aus der CO2-Abgabe höchstens 300 Millionen Franken pro Jahr für die Gebäudesanierungen eingesetzt werden. Künftig sind es 450 Millionen Franken.

- Steuern: Gebäudesanierungen sollen auch mit steuerlichen Anreizen stärker gefördert werden. Steuerabzüge für Gebäudesanierungen können neu über drei Steuerperioden verteilt werden. Zudem können bei Ersatzneubauten künftig die Kosten für den Rückbau des alten Gebäudes abgezogen werden.

- Verkehr: Damit umweltfreundlichere Autos eingeführt werden, gelten strengere Regeln für Autoimporteure. Bis Ende 2020 sollen die CO2-Emissionen von Personenwagen, die erstmals in Verkehr gesetzt werden, auf durchschnittlich 95 Gramm CO2 pro Kilometer sinken. Zudem werden neu auch für Lieferwagen und leichte Sattelschlepper Zielwerte festgelegt.

- Strom: Der Bundesrat kann Vorgaben zur Einführung intelligenter Mess-, Steuer- und Regelsysteme beim Endverbraucher machen. Er kann die Netzbetreiber dazu verpflichten, intelligente Messysteme (Smart Meter) zu installieren. Verzichtet hat das Parlament auf Anreize für Elektrizitätsunternehmen, das Stromsparen zu fördern.

- Industrie: Stromintensiven Unternehmen wird der Netzzuschlag zur Förderung erneuerbarer Energien wie bisher zurückerstattet. Anders als heute sind die Unternehmen aber nicht mehr verpflichtet, einen Teil des Geldes für Energieeffizienz-Massnahmen einzusetzen.