(sda) Heute verjähren Ansprüche aus Personenschäden nach zehn Jahren. Diese Frist hat sich in einigen Fällen als zu kurz herausgestellt. Das Parlament hat die absolute Verjährungsfrist deshalb auf zwanzig Jahre verlängert.

Der Ständerat stimmte am Dienstag mit 38 zu 7 Stimmen den entsprechenden Beschlüssen des Nationalrats zu. Der glatte Abschluss täuscht darüber hinweg, dass die Revision des Verjährungsrechts eine Zangengeburt war.

Ein Auslöser waren die verjährten Ansprüche von Asbestopfern. Vor diesem Hintergrund beauftragte das Parlament den Bundesrat vor zehn Jahren mit einer Gesetzesänderung. Als diese dann vorlag, genügte sie den Räten nicht. Der Nationalrat kürzte die vom Bundesrat vorgeschlagene absolute Verjährungsfrist von dreissig Jahren auf zwanzig Jahre.

Den Asbestopfern und ihren Hinterbliebenen war damit nicht geholfen. Eine Rückwirkungsklausel, die bereits verjährte Ansprüche wieder einklagbar gemacht hätte, fand im Nationalrat keine Mehrheit. Der Ständerat hingegen beschloss, dass Betroffene auch verjährte Ansprüche im Zusammenhang mit Asbest einklagen können.

Lösung am runden Tisch

Als der Bundesrat 2015 einen runden Tisch für Asbestopfer einsetzte, wurde das Geschäft auf Eis gelegt. Die Stiftung, die daraus hervorging, ist inzwischen operativ. Das Problem der Asbestopfer muss nun nicht mehr im Rahmen des Verjährungsrechts gelöst werden.

Inzwischen hat der Nationalrat das Geschäft erneut behandelt. Dabei bestätigte er seinen früheren Entscheid, die absolute Verjährungsfrist für Personenschäden bei zwanzig Jahren festzulegen. Damit erfüllte er zugleich eine Forderung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), der die heute geltende zehnjährige Verjährungsfrist als zu kurz beurteilt hatte.

Nur eine bürgerliche Minderheit leistete mit Verweis auf die Rechtssicherheit Widerstand. Die gleichen Argumente wurden im Ständerat wieder vorgebracht: Unternehmen müssten Dokumente länger aufbewahren, sagte Thomas Hefti (FDP/GL). Das bedeute Aufwand und Kosten. Risiken würden schwieriger kalkulierbar. "Die Rechtssicherheit steigt nicht." Hans Wicki (FDP/NW) warnte vor "heiklen Schwebezuständen" für Unternehmen.

"Maximale Rechtsunsicherheit"

Laut Kommissionssprecher Stefan Engler (CVP/GR) ist eine Verjährungsfrist von zwanzig Jahren für Personenschäden ein angemessener Kompromiss zwischen den Bedürfnissen der Geschädigten, den Ansprüchen des EGMR, Beweisbarkeit und weiteren Elementen. Wenn die Frist nicht verlängert werde, würde die Schweiz wiederum verurteilt, sagte Andrea Caroni (FDP/AR). Wer sich leisten könne, in Strassburg zu klagen, bekomme recht, alle anderen nicht. "Wir hätten damit maximale Rechtsunsicherheit."

Mit zwanzig Jahren sei die Schweiz im europäischen Vergleich immer noch unter dem allgemeinen Standard, rief Justizministerin Simonetta Sommaruga in Erinnerung. Die relative Verjährungsfrist wird mit der Revision ebenfalls verlängert. Wer einen Schaden entdeckt, hat drei Jahre und nicht nur ein Jahr Zeit, den Anspruch geltend zu machen. Die Vorlage ist damit bereit für die Schlussabstimmung.